Holzschnitt 1510
    
Nikolaus von Flüe
Bruder Klaus  
  
 
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   Quellen - Bruder Klausund Dorothea
  
  
Der Sachsler Rock
  
Quelle Nr. 310

  

  
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Zeit: 12. Dezember 1648
  
Herkunft: a und b) Staatsarchiv Obwalden in Sarnen, Protokolle der Ratsbeschlüsse 1648 und 49; – c) ebenda, Ratsbeschlüsse 1656
  
Kommentar: Es sind von Bruder Klaus also zwei Eremitenröcke (Rock, Kutte, Habit) zurückgeblieben: einer befindet sich in Luzern (Jesuitenkirche) und ist der ältere, der jüngere ist in der Pfarrkirche von Sachseln ausgestellt. Die hier vorliegenden Texte geben Auskunft über den Sachsler Rock. Der weitere Kommentar von Robert Durrer (Quellenwerk, 1177ff.): «Die heute in Sachseln aufbewahrte Bruderklausenkutte wurde nach dem Zeugnis des Charles de Bouelles [Carolus Bovillus, Quelle 201] den Pilgern schon im Jahre 1503 im Familienhause auf dem Flüeli von dem Sohne des Seligen [Walter] als Reliquie gezeigt. Im Herbst 1585 sahen sie die Gesandten der vier reformierten Orte daselbst beim Bruderklausen-Enkel Landammann Nikolaus von Flüe [Quelle 276]. Ins XVI. Jahrhundert reichen auch die Erinnerungen vieler Zeugen in den Seligsprechungsprozessen zurück, wo man schon 1621 und 1625 allgemeine Fragen über diese Kutte stellte. 1647 bezeugt der achtzigjährige Niklaus von Flüe im Gausacher: «Der Amman Niklaus von Flüeh, hab den Rock under seinen Henden gehabt, den er den Leithen auf ihr Begehren angelegt [angezogen], auch etwas darvon mitgethailt, wie er ime Zeugen selbst ein Stückhlin davon geben», und der gleichalterige Landammann Sebastian Wirz: «er hab auch selbst gesehen, dass die Peregrinanten [Pilger], wann sie bey des Landammanns von Flüeh, dessen Grossvatter der B. Clauss gewest, Hauss vorubergangen, haben sie begehrt seinen Rock, den der Amman damahl[e]n in seiner Gewahrsamb gehabt, inen zue geben, welchen sie angelegt [angezogen], wie er selbsten ine auch angethan, haben auch Stückhlin darvon genommen, also dass man es verbiethen müessen». Landammann Kaspar Löw von Nidwalden: «Er selbst sei mit seinem Schweher (Ritter Lussy) nach dem Ranfft gangen und in dem Hauss, darinn B. Clauß in saeculo [im weltlichen Dasein] gewohnt, ankhert, da einer von seinen Nachkhommen gehauset und den Rockh des Brueder Clausen inen gezeigt, –so hernach in die Pfarrkirchen nach Sachslen transferiert worden.» Nach dem Tode des ältern Landammann Nikolaus (1597 im Alter von 93 Jahren) kam der Rock an dessen Sohn, Landammann Nikolaus II. (gest. 1611), der ihn aber seinen Söhnen, die in den Dorfbezirk gezogen waren, überliess, damit, wie Eichorn berichtet, er der Verehrung der Pilger bequemer zur Verfügung stehe. Zuerst verwahrte ihn der spätere Landshauptmann Melchior, dann dessen älterer Bruder, der Kirchenvogt Jakob in der Brunnenmatt. Dieser übergab auf Bitten des Pfarrers Joh. Zimmermann im Jahre 1610 die Familienreliquie der Kirche Sachseln als Depositum, wie nachstehender offizielle Akt [Protokoll eines Ratsbeschlusses vom 12. Dezember 1648] bezeugt. – Die Kutte war anfänglich in der Sakristei aufbewahrt, bald darnach aber in einem Glaskasten neben dem Grabe aufgehängt worden, wo sie bis zur Ueberfuhrung des Leichnams in die neue Kirche im Jahre 1679 verblieb. Heute befindet sie sich im rechten Querschiff der Kirche. An der Echtheit ist bei der seit 1503 ununterbrochenen Tradition jeder Zweifel ausgeschlossen. Es ist zwar nicht zu verschweigen, dass Bonstetten von einem «grawen rock» («grisea toga») [grau nich im heutigen Sinne, sondern «grau» bedeutete früher «alt», «abgetragen»] spricht [Quelle 015], und dass das Bild von Hans Fries eine Kutte von graublauer Farbe zeigt, aber dagegen zeigen schon die Miniaturen der Schillingschen Chronik [Luzerner Chronik von Diepold Schilling siehe in Quelle 208] und die intakte Polychromie der Ranftstatue [Mehrfarbigkeit] die braune Farbe des Originals. Die Kutte besteht aus einem weitmaschigen Wollenstoff von dunkelbrauner, dem Tone der Kapuzinerkutten ähnlicher Farbe. Der Schnitt ist ziemlich eng. – Nicht so leicht wie für das Sachsler Exemplar, ist der Echtheitsnachweis für die Bruderklausenkutte in der Jesuitenkirche von Luzern zu führen. Dieses Stück taucht erst um 1590 auf [... – vgl. bei Eichhorn, Quelle 306 – Der Sachverhalt dürfte wohl dennoch so stimmen: Bruder Klaus liess den alten Rock 1481 in Luzern zurück, als er von den Luzerner Ratsherren (vgl. Luzerner Umgeldbuch 1481, Quelle 019) einen neuen erhielt; der alte blieb dann irgendwo in einem Familienbesitz und wurde 1590 den Jesuiten übergeben.]»
  
Referenz: Robert Durrer, Bruder Klaus-Quellenwerk, 1178–1179 u. 1181

  

   a)
Wir, Landammann und Rat von Unterwalden ob dem Kernwal geben jedermann hiermit kund: Nach dem seligen Ableben unseres Landespatrons, des seligen Bruder Klaus von Flüe wurde den hinterbliebenen Erben der in seinem Leben allein auf dem Leib getragenen Rock [er trug kein weiteres Kleidungsstück] zugeteilt. Er wurde dem Sohn, Landammann Walter, zugeteilt. Hernach ging er auf dessen Sohn, Landammann Niklaus von Flüe, über, von diesem wiederum an den Sohn, [ebenfalls] Landammann Niklaus von Flüe, dann wurde er jedoch dessen Sohn Jakob von Flüe als Erbe hinterlassen. Alle hielten diesen Rock in höchsten Ehren und bewahrten ihn in ihren Häusern auf. Wer immer ihn sehen wollte oder ihn zu verehren wünschte, wurde in gutem Willen zugelassen. Später jedoch, als der Zulauf und die Andacht der Pilger zunahm, ist auf Verlangen unseres wie auch des damaligen Pfarrers, Johannes Zimmermann, dieser Rock in die Pfarrkirche gegeben worden, um ihn dort aufzubewahren, damit ihn die andächtigen Leute sehen können. Dem erwähnten Inhaber des Rockes, Jakob von Flüe, wurde im Jahre 1610 versprochen, und von uns wurde es nicht anders gewünscht, als dass er gut aufbewahrt wird und in Sachseln in der Kirche möglichst sicher und unverlierbar unter Verschluss bleibt. Am Tag des hl. Benedikt im genannten Jahr [1610] wurde mit höchster Ehrerbietung von der Priesterschaft im Beisein des ehrsamen Rates und einer grossen Menge von Fremden und Einheimischen in einer Prozession in die Kirche von Sachseln getragen und oberhalb des Grabes von Bruder Klaus mit dem Bildnis des seligen Mannes ausgestellt wurde. Dann wurde jedoch wegen den vielfältigen Wunderwerken dieses, unseres Landsmannes, Bruder Klaus, und durch den grössten Eifer von Fremden und Einheimischen, den Rock nicht nur anzuschauen, sondern ihn zu berühren und sich persönlich in ihn hineinzubegeben [ihn selber anzuziehen], durch die lange Zeit dermassen blöd [schlecht] und abgenutzt, so dass er allmählich durch das oftmalige Hervorholen für diesen Zweck leicht zerrissen war. Es ist zu vermuten und anzunehmen, dass dieser [Rock] nach und nach abgeht und in Vernichtung gerät. Dem soll man zuvorkommen. Und unserem damaligem Versprechen, an das wir uns teilweise erinnern, soll genüge getan werden, damit wir alle dieses kostbaren Heiligtums nicht beraubt werden. Am heutigen Tag erschien vor uns unser getreuer, lieber Landamman Jakob von Flüe, des erwähnten Jakob von Flües ehelicher Sohn, um über den Stand der Dinge gebührend zu berichten. Damit dem entsprochen wird, was von uns fleissig begehrt wird, wollen wir versprechen: Der erwähnte Rock soll verschlossen und in sicheren Gewahrsam genommen werden. So ist es nicht mehr als angemessen, und es ist bei diesem besonderen und kostbaren Schatz als im höchsten Masse notwendig zu erachten. E swurde bereits angedeutet und wird nachfolgend beschrieben. Alle sollen es wissen: Dieser Rock des seligen Bruder Klaus, den er in seinem Leben und Sterben getragen hatte, soll gut verwahrt, gut in der Pfarrkirche von Sachseln eingeschlossen und beim Grab des seligen Bruder Klaus in einem Behälter [Vitrinenschrank] ausgestellt werden. Hierzu soll es zwei Schlüssel [für je ein Schloss ?] geben, den einen für Jakob von Flüe und seine männlichen Nachkommen und den anderen für den jeweiligen Kirchenvogt von Sachseln. In Zukunft soll der Rock für immer nicht ohne wichtigen Grund hervorgenommen, herumgezeigt oder herumgetragen werden. So ist soll es unser Wissen und Willen, sowie auch des erwähnten Jakob von Flüe und seiner Nachkommen sein. Er muss hiermit gänzlich und gut verschlossen werden. Widrigenfalls, so versprechen wir, darf er, Jakob von Flüe, den oft genannten Rock wiederum als sein Eigentum zu sich nehmen. Um dies alles noch mehr zu bekräftigen haben wir unser übliches Geheimsiegel des Landes auf den Brief drücken lassen, der gegeben ist: Samstag, den 12. Dezember im Jahre 1648. [Ratsbeschluss] [Diese Urkunde ist eine Kopie einer älteren, verschollenen – darum später folgender Zusatz: Weil jedoch dieser Originalbrief, dessen man sich noch gut entsinnen kann und wovon Herr Landschreiber, Vetter Anton Wirz, wortwörtlich eine vidimierte [beglaubigte]Abschrift gezogen hatte, verloren ging, haben wir, Landammann und Rat von Unterwalden ob dem Kernwald, auf ein in Ehren und Freundschaft der Familie von Flüe beruhendes Gesuch diesen gegenwärtigen Brief durch unseren Landschreiber erneuern, unterschreiben und zur grösseren Bekräftigung mit unserem Landessiegel besiegeln lassen, mit der hinzugefügten Erläuterung, dass das Recht an diesem erwähnten Rock vom oben genannten Jakob von Flüe dem Jüngeren, an seine Söhne Balzer [Balthasar], dem Ratsherrn, an Melchior und an Niklaus von Flüe und ihre Nachkommen übergeht. Gegeben in Sarnen, Freitag, den 20. März 1648. Signatur: Franz Leonzi Stockmann, Landschreiber.
    
b)
[Ratsbeschluss vom 16. Januar 1649:] Weil hierüber dem Herrn Jakob von Flüe versprochen wurde, sofern er den Rock des seligen Bruder Klaus in Kirche von Sachseln geben wolle, man ihm versichere, diesen gut aufzubewahren und ihm sowie jeweils seinen Nachkommen die Schlüssel gemäss ihrer Forderung hierzu zu übergeben. Ihr Begehren wurde gutgeheissen und darüber wurde auch ein Brief mit Siegel [eine Urkunde] verabschiedet.
   
c)
[Der Rock wurde nicht konsequent im Kasten belassen sondern immer wieder herausgenommen. Darum wurde am 29. November 1656 erneut ein Ratsbeschluss erwirkt:] Bezüglich des Abnehmens des Rockes vom seligen Bruder Klaus soll Herr Jakob von Flüe bei Brief und Siegel versichert werden, dass er nämlich einen Schlüssel haben und jeweils dabei sein soll. Es gibt es also zwei Schlüssel; den einen hat der jeweilige Pfarrherr [früher war es der Kirchenvogt, der Verwalter] von Sachseln und den anderen haben Herr Jakob von Flüe und dessen Nachkömmlinge, kein Schlüssel kann ohne den anderen öffnen. Was beim Abnehmen des Rockes an Opfergabgen gespendet wird, soll in den Rock gegeben werden. Der Rock soll also nicht mehr in der Sakristei und noch weniger ins Freie sondern nur in die Bruder Klausen-Kapelle getragen werden, auf den Altar, damit die Pilger ihn küssen können. Er soll gut versorgt werden, und je weniger das Abnehmen geschehe, desto mehr gefalle es meinen gnädigen Herren.
    
  
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