Holzschnitt 1510
    
Nikolaus von Flüe
Bruder Klaus  
  
 
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   Quellen - Bruder Klausund Dorothea
  
  
Die Gesandten der reformierten Orte
  
Quelle Nr. 276

  

  
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Zeit: 11. November 1585
  
Herkunft: a) Itinerarium was sich uff dieser reiss für der V orthen landsgemeinden von eim tag zum andern verloffen und zuogetragen, kurtz verzeichnet durch J[unker] Hanns Görg Grebel, der an des stattschribers J[unker] Gerold Aeschers statt minen herren den gesandten zugäben. Stadtbibl. Zürich, Wickiana F. 1.33, Jahrgang 1585, S. 250; – b) Antwort unser der catholischen orthen der Eydgnosschafft Lutzern, Uri, Schweitz, Underwalden und Zug uff unser getrewen liebeb alten eydgnossen der vier staetten Zürich, Bern, Basel unnd Schaffhusen fürtrag, so sie in jeden unser derselben orthen gethan im Monat Novembri Anno 1585. Druck in einer zeitgenössischen Ausgabe: Der alten loeblichen mannlichen Eydnossen oder Helvetier bestendige vereinigung und pündnussen, welche sich mit leib, guet und bluet zusamen verschrieben und verbunden mit unnd bey einander im alten catholischen roemischen glauben zu leben und sterben etc. geschehen zu Lucern den 4. Ort 1586. Cum licentia superiorum [Ort und Datum, aber die Vorrede des Typographen ist datiert «München etc. den 6. Januar Anno 88»]. – Zweite Ausgabe von David Hautt, 1658; – c) Bestendiger Gegenbericht auff etliche in der siben papistischen orten der Eydgnosschafft newlich fürbrachten antwort eingeführte glaubens-articul, welche sie gegen der vier evangelischen staett wolmeynenden erinnerlichen fürtrag kurtz vor ihrer Lucernischen zusamen bündnuss, weitlaeuffig stellen und offentlich aussbringen lassen [...], sampt abfertigung der beschlusslichen ermahnung der siben paepstlichen orten an die vier evangelische staett der Eydgnosschafft. 1588. [o. Ort], S. 58
  
Kommentar: Im November 1585 sandten die reformierten Städte Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen eine gemeinsame Abordnung zu den katholischen Orten, um das Bundesverhältnis wieder fester zu knüpfen und die katholischen Innerschweizer von Sonderbündnissen abzuhalten. Diese Gesandtschaft sollte an den Landsgemeinden in Sarnen und Stans ihre Anliegen vortragen.
  
Obwohl ein Jahr vorher der neue (Gregorianische) Kalender eingeführt wurde (Obwaldner Landsgemeinde vom 23. April 1584), feierte man einige Feste noch nach dem alten. Der Martinstag, am 11. November, wurde nach der neuen Rechnung am 20. November gefeiert. Die Gesandten trafen am Tag vorher in Sarnen ein. Am Feiertag wurden keine Verhandlungen geführt. Die freie Zeit wurde dazu benutzt, einen Gang in den Ranft und anschliessend nach Sachseln zu unternehmen. Die Notizen über diesen Ausflug sind bemerkenswert: Sie geben Aufschluss über den Zustand der 1468 erbauten Oberen Ranftkapelle und der Zelle von Bruder Klaus. Beides wurde dem Zerfall überlassen, nachdem 1504 die Untere Ranftkapelle eingeweiht wurde. In einer Parallele wird nun auf den Zerfall der Eidgenossenschaft hingewiesen; ferner wird gesagt, Bruder Klaus habe bereits, im Blick auf die Zukunft, solches im voraus erkannt. – Bemerkenswert ist nun auch, dass es in diesem Zusammenhang bereits 1494 einen Vorfall (Erscheinung) gab, der als Mahnung vor diesem Zerfall am Gebäude und dem des Landes zu verstehen war (Quelle 062). Und gerade ein Jahr später (1495) spendete die Stadt Bern eine Glasmalerei für diese Obere Kapelle (Quelle 063). Ein Zusammenhang? – Jedenfalls ist der Zerfall in doppelter Beziehung 90 Jahre später Tatsache – bezüglich Kapelle allerdings nicht ohne Mitwirkung der Natur: Bergdruck und Quelladern – was 1693 zu einem Erdrutsch führte. Anschliessend wurde die Kapelle neu gebaut und am 26. Oktober 1701 durch den Konstanzer Weihbischof Konrad Ferdinand von Gaist eingeweiht; die Zelle blieb im ursprünglichen Material und in der Form erhalten. Tatsache ist jedenfalls, dass Bruder Klaus in seiner Stiftungsurkunde vom Oktober 1482 (Quelle 030) verfügte, dass die Kapelle in Stand gehalten werden muss, also nicht vernachlässigt werden darf. Dies wäre also auch die rechtliche Situation gewesen. Man hielt sich jedoch nicht immer konsequent an die Weisung von Bruder Klaus. – Der Besuch der reformierten Gesandten fand im November 1585 statt. Zu sehr grossen Schäden an der Oberen Kapelle kam es jedoch erst im September 1601, als durch ein heftiges Erdbeben (18. September) viele gemauerte Gebäude in Obwalden zerstört wurden. Offensichtlich wusste man aber bereits vorher, dass diese Ranftkapelle wegen der topografischen Lage nicht sicher war. Beim Erdbeben brach sie auseinander, und der Hang kam immer mehr ins Rutschen.
     Die reformierten Gesandten brachten ihre Anliegen um eine Wiederbelebung des Bündnisses vor. Einen Erfolg brachte dieses Unterfangen nicht. Die katholischen Orte zogen darauf den Rektor des Jesuitenkollegiums in Luzern sowie den in Freiburg lebenden Jesuiten Petrus Kanisius zu Rate und antworteten weniger mit politischen Argumenten sondern vorwiegend mit der Verteidigung der alten Glaubensrichtung. Ein wesentlicher Punkt darin war die Hochachtung vor den Heiligen des Landes, zu denen auch Bruder Klaus zu zählen war. – Die reformierten reagierten gerade in Bezug auf Bruder Klaus sehr brüskiert: Die Katholiken (oder Papisten, wie sie oft genannt wurden) fordern von uns, dass wir Bruder Klaus ehren und seine Lehren befolgen, dabei tun sie es selber noch viel weniger als wir. Welches war die Lehre von Bruder Klaus? Es gab nun entsprechend den beiden Konfessionen zwei Lager. Die reformierte Seite sah mehr den politischen Mahner und verwies zudem darauf, dass Bruder Klaus immer auch auf seine Seelsorger hörte (vgl. Huldreich Zwingli, Quelle 224, dann Heinrich Bullinger, Quelle 226 und Quelle 265, sowie Johann Stumff, Quelle 240), die katholische Seite wollte Bruder Klaus weniger als Friedensstifter bemühen sondern in mehr als Beispiel für die alten religilösen Bräuche herausstellen (vgl. Hans Salat, Quelle 232 und Quelle 233, dann Ulrich Witwyler in Quelle 262, ferner Petrus Kanisius in Quelle 275)
  
Referenz: Robert Durrer, Bruder Klaus-Quellenwerk, 848–850

  

   a) [Reise-Notizen der reformierten Gesandten nach Sarnen und Stans, November 1585:]
  
Donnerstag den 11. (es war ein Feiertag) [St. Martin] sind wir, vor allem um die Zeit zu vertreiben, beim Landammann von Flüe (dessen Grossvater Bruder Klaus selig gewesen ist) [Nikolaus III., 1504–1597, der Sohn von Landammann Walther von Flüe, zweiter Sohn von Bruder Klaus] eingekehrt. Er [sein Haus war im Schibloch, Flüeli] hat uns den Rock von Bruder Klaus gezeigt und uns dann in den Ranft zur Zelle von Bruder Klaus geführt, einer alten Hütte (sie liegt ungefähr eine Stunde von Sarnen entfernt in einem Tobel). An[gebaut an] dieser Hütte steht eine gemauerte Kapelle, die auf allen vier Seiten kreuzweise in grosse Risse gespalten ist [seit 1504, der Einweihung der Unteren Ranftkapelle wurde die Obere vernachlässigt und dadurch dem Zerfall preisgegeben]. Da Bruder Klaus selig geweissagt haben soll: Wenn diese Kapelle zerspalten ist, wird es um die Eidgenossenschaft nicht gut stehen [vgl. auch Quelle 062]. Danach sind wir nach Sachseln gegangen. Dort hat man uns die Legende, die von einem Messpriester [Sachseler Kirchenbuch (Quelle 053) oder die «Legende» von Ranftkaplan Sebastian Rhaetus (Quelle 221)] geschrieben wurde, gezeigt, darin stehen viele seltsame Vorgänge.
   
b) [1586, Antwort der katholischen Orte auf den Vortrag der reformierten Gesandten an den Landsgemeinden in Sarnen und Stans (November 1585) im Stile eines Mahnschreibens:]
  
Wir bitten euch g. l. a. E. [getreue, liebe, alte Eidgenossen], seid doch eingedenk der heiligen Diener St. Felix, St. Regula, St. Exuperantia, St. Vinzenz, St. Beat. St. Meinrad und des seligen Bruder Klaus. Etliche sind eure Patrone, die anderen wohnten bei uns. Ihr achtet diese auch als Heilige, was auch immer diese für einen Glauben hatten, ob sie in unserem alten katholischen Glauben gestorben sind oder nicht, ihr Leben haben sie jedoch mit Heiligkeit und Wundertaten beschlossen.
  
c) [inoffizieller «Gegenbericht» zum Aktenstück von einem Zürcher Prediger, gedruckt 1588:] [...]
  
Bruder Klaus betreffend: Sie befolgen seine Lehre viel weniger als wir. [...]
    
  
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