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Die Relieffigur im Beinhaus
Quelle Nr. 209
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Zeit: 1510
Herkunft: a) Inspektionsbericht vom 11. Juli 1647; – b) Prozessakten von 1647/48; – c) Prozessakten von 1654, S. 297b
Kommentar: Bereits 1492 wurde Bruder Klaus in der Pfarrkirche von Sachseln auf dem Hochaltar bildlich dargestellt (siehe: Der Name Jesu sei…). Rein kirchenrechtlich war dies damals jedoch keineswegs erlaubt, ebenso nicht die das Holzrelief auf dem Altar der Totenkapelle (Beinhaus). Erst nach einer Seligsprechung oder wenigstens einer Beatificatio aequipollens (erfolgte zum Jahreswechsel 1649/50) wäre das Anbringen eines Bildnis an einem liturgischen Ort erlaubt gewesen.
Referenz: Robert Durrer, Bruder Klaus-Quellenwerk, 598–599 (Abbildung: Rupert Amschwand, Ergänzungsband, Tafel III - Privatbesitz in Engelberg)
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a) Im Beinhaus oder der Kapelle, die auf dem Kirchhof errichtet ist, wurde der Altar besichtigt, der wie die Jahrzahl anzeigt, 1510 errichtet wurde und von vergoldeten Heiligenstatuen glänzt. Er ist mit zwei Flügeln geschlossen, auf dem rechten ist das Bild des heiligen Bischofs Nikolaus, auf dem linken jenes des Bruder Klaus mit dem Rosenkranz in der Hand, an Fuss und Haupt bloss zu sehen. Beide von gleicher Arbeit. b) [Vermerk von Pfarrer Heinrich Mäder:] Item, sein Bildnis ist in der Altartafel der Beinkapelle zu sehen, dort geschnitzt worden. Und wie die Ziffern Kunde geben, ist dieser Altar 1510 angefertigt worden. c) In der Kapelle auf dem Friedhof, die man wegen der aufbewahrten Totengebeine Beinhaus nennt, wurde 1510 ein Altar errichtet, der durch vergoldete Heiligenstatuen glänzt und durch zwei Flügel zu schliessen ist, auf deren rechtem der heili ge Bischof Nikolaus, auf dem linken unser Bruder Klaus in der Gestalt, wie er abgebildet zu werden pflegt, geschnitzt sind. |
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