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Ägidius Tschudi
Quelle Nr. 263
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Zeit: um 1571
Herkunft: Kantonsbibl. Aarau (Zurlaubensammlung), gedruckt in: Archiv f. schw. Geschichte X (1855), S. 216–218
Kommentar: Der berühmteste der alten Historiker der Schweizer Geschichte, der Glarner Ägidius Tschudi (Gilg Tschudi, katholisch, Landammann von Glarus, gest. 28. 2. 1572) erwähnt Bruder Klaus im Zusammenhang mit der Beschreibung des Stanser Verkommnis von 1481 (siehe bei Quelle 024), in Anlehnung an die Luzerner Chronik von Diepold Schilling (Quelle 208). Eingangs erwähnt er die Vermittlungstätigkeit der beiden Orte Zug und Glarus, die im Streit um das Burgrecht und um die Aufnahme der beiden Städte Freiburg und Solothurn in den Bund der Eidgenossen eher eine neutrale Haltung einnahmen. Verständlich, weil der Autor, Tschudi, aus Glarus stammt. Die Zeitangaben stimmen jedoch nicht, wie allgemein durch eine zeitliche Entfernung von Ereignissen informelle Einzelheiten verlorengehen und nicht selten auch etwelche neu hinzu «gedichtet» werden. Zutreffend und wegweisend bei Tschudi ist nun vor allem, dass das persönliche Auftreten von Bruder Klaus in der fortlaufenden Geschichtschreibung völlig ausgeschlossen wurde; zwischen Bruder Klaus und der Tagsatzung war der Stanser Pfarrer Heimo Amgrund als Vermittler tätig. Dies ist umso bemerkenswerter, weil Tschudi mit dem führenden katholischen Staatsmann in der Schweiz in jener Zeit, dem Nidwaldner Melchior Lussy, befreundet war.
Referenz: Robert Durrer, Bruder Klaus-Quellenwerk, 792–793
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Also wurde durch die [Ratsherren] von Zug und Glarus sehr viel gearbeitet, damit ein weiterer Tag [Tagsatzung] angesetzt wurde, wiederum in Stans gegen Weihnachten des Jahres 1481. Beide Parteien sagten zu und leisteten [dem Aufruf Folge]. Als man jedoch zum Tag nach Stans kam und obwohl die von Zug und Glarus als Schiedsleute viel Mühe und Arbeit unternahmen, wollte sich die Sache nicht zu einer Freundschaft hin bewegen. Alles wurde je länger je schlimmer und zerfahrener. Dies zog sich hin bis zum Abend von St. Johannes [27. Dezember, richtig wäre St. Thomas = 21. Dezember]. Nun war gerade zu jener Zeit in Stans ein frommer Priester Pfarrer, er hiess Hermann Am Grund (Heimo Amgrund), Bürger von Luzern. Er war mit Bruder Klaus im Ranft sehr gut bekannt. Er merkte nun, dass alle [frühere] Eintracht zerschlagen und ein böser Streit entstanden war, woraus ein tödlicher Krieg hätte folgen können. Dieser Priester war in der Nacht zuvor zu Bruder Klaus gelaufen und ihm die besorgniserregende Gefahr berichtet. Gegen den Mittag kam er schwitzend zurück gelaufen, als man eben den Imbiss gegessen hatte und manche sich verabschieden wollten. So lief er in alle Wirtshäuser und bat die Delegierten mit weinenden Augen, um Gottes und um Bruder Klausens willen, der ihm empfohlen hatte, sie sollten bleiben und wieder zusammensitzen, um Rat und Meinung von Bruder Klaus zu vernehmen. Dies geschah. Bruder Klaus hatte ihnen geraten, man solle das gemachte Burgrecht aufgeben, also abschaffen, und die 8 Orte sollten gemeinsam die vertrauenswürdigen Leute von Freiburg und Solothurn, welche ihnen im vergangenen [Burgunder-] Krieg beigestanden waren, als ewige Bundesgenossen aufnehmen, damit man für die erwiesene Wohltat Dankbarkeit zeige, ferner sollen die 8 Orte auch das Bündnis [neu] aufrichten, damit es lange andauern und wegen der gegenwärtigen Entzweiung ersetzt werde, denn viel Unrat und Empörung seien dem Nutzen zuvorgekommen. Bezüglich des Streites, weil die drei Länder meinten, jedes Land hätte zwei [Stimmen], das wären [zusammen] sechs, und die von Luzern auch zwei dagegen ins Recht setzen könnten, wenn die vier Waldstätte miteinander in Streit geraten, riet Bruder Klaus, das beste wäre, dass, immer wenn die Parteien Streit miteinander hätten, jede das gleiche Recht haben soll [das Gerichtsprinzip geht hier vor dem Parlamentsprinzip]. Also, auf Bruder Klausens Rat gab Gott Gnad', wie böse die Sache am Vormittag noch gewesen war. Nun kam alles zum besten, und in einer Stunde war alles eingerenkt, alle waren versöhnt, weil man seinem Rat in allen Stücken gefolgt war. Damit kamen die von Freiburg und Solothurn zum ewigen Bündnis hinzu, das neue Burgrecht wurde abgeschafft, der besondere Bund der 8 Orten, der das Stanser Verkommnis genannt wurde, wurde aufgerichtet; es wurden auch zu Zusätze und Vereinbarungen im Recht der 4 Waldstätte angenommen. Die Briefe wurden mit Siegel angefertigt durch Johannes Schilling, Schreiber von Luzern [Vater des Chronisten Diepold Schilling]. |
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