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Die Waldschwester Cäcilia
Quelle Nr. 245
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Zeit: 1559/1560
Herkunft: a) ursprünglich: Nidwaldner Missiven im Staatsarchiv Obwalden, verschollen, abgedruckt in Ming, Der sel. Bruder Nikolaus von Flüe II (Luzern 1863), S. 495-99; - b) 1560, Protokoll der Landsgemeinde, Obwalden II, S. 448; - c) Originalpapiere mit dem Siegel des Landammann Balthasar Heintzli, Staatsarchiv Luzern (Bruderklausen-Akten); - d) 1567, Protokoll der Landsgemeinde Obwalden III, S. 538; - e) Staatsarchiv Luzern, Ratsprotok. XXVII, 384; - f) Eichhorn, Memorial und Zeitrodel 1605; - g) Eichhorn, Stifterrodel der Kapelle im Mösli
Kommentar: In der Mitte des 16. Jahrhunderts wird die Zelle von Bruder Ulrich im Mösli von einer Waldschwester, namens «Zily» (Zilly, Zäzilia, Cäcilia Bergmann), bewohnt. Sie war keine Zeitgenossin von Bruder Klaus. Gemäss Eichhorn soll sie 1565 gestorben sein, wahrscheinlich war dies aber bereits 1560. Die Waldschwester im Mösli war in verschiedene Umtriebe mit politischen Auswirkungen verwickelt. Dass Schwester Zily Zukünftiges prophezeien konnte, war wohl eine Übertreibung. Jedenfalls wurde vieles von Hans Ambühl aufgebauscht, sogar derart intrigant, dass es zwischen Obwalden und Nidwalden beinahe zu einem Konflikt gekommen wäre. Aber es ging noch weiter: Er intrigierte auch gegen die Stadt Luzern, so als ob diese nicht mehr auf der Seite der Katholiken stehen würde. Die ganze Affäre ist äusserst merkwürdig. Hans Ambühl war dann übrigens noch in weitere Streitfälle verwickelt. Teilweise ist den angeblichen Aussagen der Waldschwester durchaus etwas Gefälliges abzugewinnen: Sie setzt sich gegen die Reisläuferei ein. Dass man mit den Reformierten keinen Frieden machen solle, kann jedoch gewiss nicht im Geiste von Bruder Klaus verstanden werden.
Referenz: Robert Durrer, Bruder Klaus-Quellenwerk, 734-740
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a) [Brief des Rates von Nidwalden an den Rat von Obwalden vom 21. Dezember 1560] Unsere freundliche, willigen Dienste, samt allem Lieben und Guten zuvor! Fromme, umsichtige, ehrsame und weise, insbesondere gute Freunde und treue liebe Landsleute etc. Es begegnen uns viele und mancherlei seltsame Reden, die unter den Unseren umhergehen. Es wird nämlich davon geredet, dass die Schwester Zily im Mösli einige Reden braucht und sich aufführt, als ob sie mit dem seligen Bruder Claus und Bruder Ulrich gesprochen habe, die ihr unser sündhaftes Leben angezeigt und haben. Um diese Reden aufzuschreiben haben wir unsere lieben Landsleute zu ihr geschickt und sie deswegen befragen lassen. Sie gestand diese Reden, sie wurden aufgeschrieben, und danach hat sie das heilige Sakrament in Anwesenheit mancher Zeugen empfangen, namentlich: Jakob Ettli, Heini Sigrist, Hans Büeli [Ambühl, bzw. am Büel] und andere mehr. Es wurde so aufgeschrieben, dass ihre Rede die reine Wahrheit sei. Das Geschriebene wurde uns auch zugestellt. Sodann hat unser Ammann Zälger [Thomas Zelger] mit Eurem Ammann [Sebastian] Omlin gesprochen und gewünscht, ob Ihr darüber etwas gründlich wisset, um es uns zu berichten. Doch bis heute haben wir nichts darüber erhalten. Was uns höchlich verwundert. Inzwischen weiss [sogar] der gemeine Mann [jedermann] von solchen Dingen zu Reden und die Sache aufzubauschen. Habt ihr etwas, das ihr uns nicht mitteilt und wir noch nicht kennen. So gelangen wir an euch, unser g[etreuen] l[ieben] l[andsleute] mit unserem freundlichen Begehren [Anfrage], ob zu der besagten Schwester geschickt oder sonstwie Erkundigungen eingezogen habt, dass solche Reden und Schriften in sich die Wahrheit seien, und ob ihr darüber etwas verhandelt und entschieden habt, ferner, dass Ihr uns hierüber von Grund auf berichtet darüber, was sich da tut. Auch wir wollen uns, so gut wir können, so verhalten. Möget Ihr also in dieser Sache Euer bestes tun, worauf wir vertrauen! Möget Ihr auch Solches von uns in bester Meinung, wie es wahrhaftig geschieht, verstanden haben! Hiermit befehlen wir in Treue euch und uns Gott und Maria. Datum auf St. Thomas-Tag anno 1560. Landamman und Rat von Unterwalden nid dem Kernwald. Wir schicken euch den Brief zu und behalten bei uns davon eine Kopie [Abschrift]. Adresse: Dem frommen, umsichtigen, ehrsamen und weisen Landammann und Rat ob dem Kernwald, unseren besonders guten Freunden, treuen lieben Landsleuten. [Beilage zum Brief des Rates von Unterwalden mit den Reden der Schwester Zily] Diese nachfolgenden Stimmen hörte eine ehrsame, würdige Person vor Weihnachten im Jahre 1559: Wehe, wehe euch ihr Blutsauger! Wehe, wehe euch ihr Geldschlucker! Wehe, wehe euch ihr Fleischverkäufer, ihr verkauft das Kind im Mutterleib! Wehe, wehe euch ihr Pfaffen, dass ihr so lästerlich steht an Gottes statt, Messen haben wollt und die Leute betrügt, die hinter euch stehen. [Diese Worte erinnern an den Freiherrn von Mörsberg, der damit beinahe eine Häresie im Land säen konnte – Quelle 247]. Sie hörte auch noch eine Stimme, welches die Strafe sein werde, wenn man nicht besser zum Glauben komme, sie könne aber nicht mehr daran kommen [sie hörte die Botschaft nicht vollständig]. Wir haben sie um Rat gebeten, ob wir die Sache in die Hand nehmen sollen, oder was sie sich vorstelle, dass wir an gutem tun könnten. Da sprach sie, wie folgt: Ich fürchte, sie hätten etwas verschuldet im Kappelerkrieg. Da habe man versprochen, fremden Fürsten und Herren müssig zu gehen [ihnen keine Söldner mehr zu schicken - Obwalden hatte damals dieses Gelübde gemacht, sich jedoch durch den Papst am 27. März 1535 wieder davon entbinden lassen], aber man habe es nicht gehalten. Aber nichtsdestoweniger habe sie eine gute Hoffnung, dass sie genug Glück haben werden. Greift die Sache nur tapfer an, denn es sei Zeit und wäre schon lange Zeit gewesen. Man solle Gott noch nicht um einen Frieden bitten, man solle Gott um Gnade bitten und dafür, dass unsere Sünden vergebe, auch um Glück und Sieg. Sie sei dessen wohl eingedenk, wie es früher gegangen sei, da wurde auch in Favi [Pavia] ein Vertrag und Frieden gemacht, und sie befürchte, es werde uns auch so ergehen. Wir hörten auch, was aus dem Mund eines seligen Mannes hervorging, welches die Strafe sein werde, wenn man nicht für den Glauben sich einsetze. Gott der allmächtige werde nämlich Tod, Krieg, Dürre und Ungewitter kommen lassen, und es werde lange anhalten. Das Übel werde uns ungeduldig sein lassen, wann Gott ein Genügen haben wolle. Er habe auch gesagt, dass diejenigen, die so tief im Blutgeld stecken, nicht würdig seien, dass sie zum christlichen Glauben beitragen. Das rechte zu tun, sei Sache einer frommen angesehenen Gemeinde. Wir haben auch gehört aus dem Mund der erwähnten Person, aus dem Mund der Frau, dass am Mittwoch vor dem Advent im Jahre 1560 früh um diese Zeit, wenn man das Ave-Maria läutet oder davor in die Kapellen gehen soll um zu beten. Und als sie zur Türe gegangen sei, da sei zu der selige Bruder Klaus und Bruder Ulrich zu ihr gekommen und mit ihr in die Kapelle gegangen. Sie kannte Bruder Klaus gut von Stund an, und seit einer Weile kannte Bruder Klaus sehr gut. Aber Bruder Ulrich habe nicht mit ihr gesprochen. Wir haben sie auch gezielt gefragt, ob er [wer?] sie nicht betrogen habe. Das sagte sie: Sie wisse wohl, dass es kein Betrug gewesen sei, denn er wäre gut und oft bei ihr. Sie kenne sie sehr gut und habe Bruder Klaus ergriffen und berührt. Und auf Derartiges haben wir gezielt gefragt, was Bruder Klaus zu ihr gesagt habe. Da sagte sie: Er habe lauter und heiter zu ihr gesprochen, sie solle der Welt kund tun und offenbaren, dass man schaue, denke und die grosse Sünde abstelle, namentliche den Ehebruch, die Völlerei, die Gotteslästerung und die grosse überschwängliche Hoffahrt. Und man solle der fremden Fürsten und Herren müssig gehen. Man solle das schnöde verfluchte Blutgeld abstellen, in Zukunft draussen lassen und es nicht wieder bei der nächsten Gelegenheit annehme, wie man es früher getan habe. Dann fragten wir sie gezielt, ob Bruder Klaus ihr nicht befohlen habe zu offenbaren, wie wir uns verhalten sollen wegen den Kriegszügen, die uns jetzt vor Augen schweben, wegen der Zwietracht im Glauben. Da habe sie gesagt, dass sie von ihm klar und gut verstanden habe: Man solle schauen, denken und zum Glauben stehen. Es sei Zeit, wir sollen treu zusammenhalten und einander treu sein, denn es werde uns nicht verschwiegen, und man solle die Sache nur tapfer in die Hand nehmen, und auch wenn es etwas kosten werde, so werde es dennoch glücklich und gut ergehen. Man solle nicht das tun, wie im Kappelerkrieg, dass man viel verspreche und wenig halte, denn, was man Gott verspricht, das muss man halten. Man soll die Sache mit Gottesfurcht in die Hände nehmen, mit der Hilfe Gottes uns seiner würdigen Mutter und der lieben Heiligen. Sie wisse jedoch nicht, wie zur Kapelle gekommen sei und wisse auch nicht, wie die zwei vorher genannten, Bruder Klaus und Bruder Ulrich, wieder von ihr weggegangen seien. Sie sei darauf auch so krank geworden, dass sie nach einem Priester geschickt habe, dem sie gebeichtet habe und der sie mit den beiden Sakramenten versah. Herr Lux [Lucas Rusca von Mendrisio, Pfarrer von Kerns] sagte, es sei so, wie oben beschrieben; sie habe es in der Beichte bestätigte und sei fest dabei geblieben, darauf habe sie das heilige Sakrament empfangen. Die Dinge seien die Wahrheit. Die erwähnte Person offenbarte dies in Anwesenheit von Hans Büli [Ambühl], Heini Sigrist, Jakob Ettli, Heini Bucher, Balser [Balthasar] Müller, Melker [Melchior] Abegg und Melker Bär, Hans Werb. b) [Beschluss der Landsgemeinde vom 23. Dezember 1560] Nachdem der Antrag gestellt wurde betreffend der Stimmen, die Schwester Zilly im Mösli hörte, auch betreffend Glarnerhandel, wurde beschlossen, dass wir solche Geschichten in allen Kirchen verlesen lassen und den übrigen fünf Orten schreiben wollen. Bezüglich des Glarnerhandels wollen wir mit anderen Orten verhandeln und es bei den vorgegebenen Stimmen ganz bleiben lassen. Wenn es jedoch anderen Orten gefällig ist, Boten zu denen nach Glarus zu schicken, dann soll sich unser Bote nicht absondern. c) [Brief des Landammann und Rates von Obwalden den Rat der Stadt Luzern, 18. November 1564] Unsere freundlichen, willigen Dienste samt dem, was wir eurer Ehre Liebes und Gutes vermögen, für unsere frommen, umsichtigen und weisen, besonders guten Freunden und treuen lieben alten Eidgenossen. Es wurde uns von drei Ehrenpersonen glaubwürdig berichtet, die zu uns sagten: Es sei einer von euch zu Bruder Klaus nach Sachseln gekommen und habe dort die Legende von Bruder Klaus [vermutlich die von Sebastian Rhaetus - Quelle 221] und das Gebet abgeschrieben sowie auch etliche Gebete der Schwester im Mösli. Wie er dann heimkam nach Luzern, sollt ihr, besonders g.[getreue] l.[liebe] a.[alte] E.[Eidgenossen] ihm die alte Legende und das alte Gebet abgenommen und in das Feuer geworfen und verbrannt haben. Auf Solches, g. l. a. E., sind wir jedoch der Ansicht, euch geschehe damit Unrecht. Deswegen wollen wir euch nicht ohne Bericht lassen und in guter wohlwollender Meinung euch berichten. Und wenn ihr es von begehrt, wollen wir denjenigen euch anzeigen, auch die drei Ehrenpersonen, durch die es uns den Bericht und die Kunde erhalten haben. Denn derjenige, der solche Reden in Umlauf brachte, ist einer, der bei uns wenig Ruhe [Unruhe] macht. Darum mögt ihr, g. l. a. E., dieses unser Schreiben in bester Meinung verstehen in welcher dies geschieht. Denn wo wir euch Ehre, Liebe und Gutes erweisen können, wollen wir nicht damit sparen, sondern dazu geneigt sein. Hiermit befehlen wir euch unter den Schirm Gottes. Datum, den 8. Tag November im 1564. Landammann und Rat von Unterwalden ob dem Kernwald. [Adresse:] Dem frommen, fürsichtigen, ehrsamen und weisen Schultheiss und Rat der Stadt Luzern, unseren besonders guten Freunden und getreuen lieben alten Eidgenossen. [Auf der Rückseite:] Betrifft das Gebet, das meine g.[gnädigen] h.[Herren] 1564 verbrannt haben sollen. [Zehn Tage später, 18. November, wird durch die Obwaldner Regierung eine Urkunde angefertigt, in der der beschuldigte Gerüchterverbreiter Hans Ambühl seine Verleumdungen widerruft:] Ich Balthasar Heintzli, zur Zeit Landammann von Unterwalden ob dem Kernwald tu mit diesem Brief kund, dass ich beim Kirchhof [in Sarnen] öffentlich zu Gericht sass. Zu mir und dem ehrbaren Gericht kamen die frommen ehrenfesten, vornehmen und weisen, nämlich Rudolf von Mättenwil und Johannes Damen, als die Vetreter von unseren g. l. a. E. von Luzern auf der einen Seite, sowie auf der anderen Seite Hans Ambühl. Beide Seiten bestellten ihre Fürsprecher. Die beiden Vertreter liessen auf Befehl ihrer Herren und Obern [von Luzern] anzeigen und eröffnen, was ihren Herren und Obern begegnet und zugekommen sei, dass Hans Ambühl gesagt habe, es sei einer von ihnen von Luzern zu Bruder Klaus nach Sachseln gekommen und dort die Legende von Bruder Klaus und das Gebet abgeschrieben habe, auch etliche Gebete der Schwester im Mösli. Nachdem er mit der Abschrift und dem Gebet nach Luzern zurückgekehrt sei, hätte einer der Obrigkeit es genommen, in das Feuer geworfen und verbrannt. Deswegen sei ihnen entschieden aufgetragen worden, wie ihre Herren und Obern eine offizielle und grosse Beschwerde und ein Bedauern aussprachen, denn in dieser Sache geschehe ihnen Gewalt und Unrecht, es sei ungut. Denn sie würden Bruder Klaus und sein heiliges Gebet genaus so hoch und gut achten wie ein jeder anderer Ort der alten Religion. Daran hätten sie auch Leib und Gut eingesetzt und wollte dies auch weiterhin daransetzen. Weil nun Hans Ambühl eine solche Rede ausgegossen habe, die ihre Herren und Obern verunglimpfe und die Ehre treffe, auch ihren guten Ruf, auch Seel und Ehre, haben sie von ihren Herren und Obern den Befehl [erhalten], einen Richter und ein Gericht anzurufen, damit Hans Ambühl ihnen oder ihren Herren und Obern Genugtuung leiste, nach Brauch und Recht unseres Landes oder dass er bezeuge, dass das betreffende bezeuge, das jedoch mit keiner Wahrheit und mit dem Tun eines Ehrenmannes nichts zu tun habe. Darauf gab Hans Ambühl samt seinem Beistand, Herrn Vogt Wirz zur Antwort: Es sei nicht geringfügig, was er gesagt habe, er könne es nicht leugnen. Er habe es jedoch in Luzern von jemandem gehört, der er nicht kenne, und nicht wisse, wer dieser sei. Es sei aber jemand dabei gewesen, der es auch gehört habe. Es täte ihm jedoch leid, dass er solches geredet habe, und bitte freundlich, man wolle es ihm nicht auf das höchste vergelten. Auf diese Worte haben die Gesandten geanwortet: Sie verstünden wohl, dass Hans Ambühl gestanden habe, er habe etwas gesagt, was er von einem anderen gehört habe. Wenn Hans Ambühl könnte oder wüsste, einen geständigen Ansager [Zeugen, bzw. Urheber der Rede] zu stellen, würden sich seine Herren seiner annehmen. Sie verstanden jedoch sehr wohl, dass er für dieses Mal keinen stellen könne. Sie wollten jedoch mit drei Ehrenmännern bezeugen, dass er solches geredet und solche grausame Rede ausgegossen habe. Sie liessen es jedoch bei der erfolgten Antwort bewenden und setzten den Streit in Vertretung ihrer Herren und Obern zurecht mit vielen hübschen [angemessenen] ordentlichen Worten. Auf diese Kunde hin gab Hans Ambühl und sein Beistand die Antwort: Er müsse das erwarten, was ein Richter und ein Gericht daraus machen, und bitte wie zuvor, man wolle ihm den Streit nicht auf das höchste messen und setze damit seine Sache auch zurecht. Auf Solches bezeugten die frommen, vornehmen und weisen Gesandten mit drei Ehrenpersonen, die mit einmütiger Stimme redeten und bezeugten, gegenüber Hans Ambühl, er habe ein solches Gerede gehabt, so wie sie es in der Klage vorbrachten. Und mit der Klage, der Antwort und des Verhörs der Kundschaft [der Zeugen] und nach Meinung des Richters wurde zurecht erkannt, dass Hans Ambühl vortreten müsse und einen Eid vor Gott und den Heiligen schwöre, dass er durch dasjenige, was er vor den Gesandten der Herren und Obern der Stadt Luzern geredet habe, nämlich die Rede, wie sie oben steht, ihnen hierin Gewalt, Ungutes und Unrecht getan habe. Er habe sie auch angelogen. Den Eid leistete er mit erhobener Hand. Darauf begehrten die Gesandten an Stelle ihrer Herren und Obern eine Urteilsurkunde, welche ihnen mit Recht zu geben erkannt wurde, jedoch auf die Kosten von Hans Ambühl. Hans Ambühl soll auch zehn Pfund ihnen geben, zwecks offenen Widerrufes, so wie es das Landrecht vermag. Und im Urteil ist weiter enthalten, wenn Hans Ambühl in sechs Wochen eine glaubwürdiges Geständnis [dessen, was durch ihn an Beschuldigungen vorgebracht wurde] aller Dinge vorlegen könne, dann soll ihm diese Urkunde und sein Geld wieder herausgegeben werden. Und zu dieser Urkunde habe ich, der genannte Richter von Gerichtes wegen mein eigenes Geheimsiegel auf diesen Brief gedrückt, jedoch mir und meinen Erben ohne Verpflichtungen. Datum und gegeben, Samstag nach Othmar [18. November] im 1564. [Rückseite:] Urkunde des Widerrufes von Hans Ambühl von Unterwalden, betreffend der [Nach-] Rede, die er meinen gnädigen Herren getan habe wegen Bruder Klausens Gebet etc. anno 1564. d) [Drei Jahre später, 1567 brachte Hans Ambühl erneut Beschuldigungen gegen Luzern vor] Mittwoch, den 18. Tag Juni im 1567. Jahr vor der [Lands-] Gemeinde. Auf Ansinnen von Hans Ambühl bezeugt aus Sarnen Jakob Schnider, dass es sich zu einer gewissen Zeit ergeben habe, dass er in Luzern Zeuge gewesen sei, wegen seinen Geschäften. Da sei Hans Ambühl zu ihm gekommen und ihm angezeigt, er soll als Zeuge nicht dergleichen tun und aufmerken, er habe mit ihm zu reden, ob er ihm bekannt sein wolle oder nicht. Als Zeuge habe er dies allein nicht tun wollen, er sei einer, der mit ihm [zusammen] zuhöre. Also habe er Melchior Ruby [Rubly] zu ihm getan [mitgenommen]. Da habe Hans Ambühl jemanden in Luzern im Ankenhaus zu sich genommen, der sei von seinem Handwerk ein Küfer. Mit ihm habe er nachfolgende Worte gesprochen: Er habe jetzt ein Büchlein von Bruder Klaus und der Schwester im Mösli, wie er ihm vorher gezeigt hätte. Wenn er (der Küfer) wolle, so werde er (der Ambühl) es ihm ausleihen. Der Küfer sei damit zufrieden gewesen. Darauf habe Ambühl darauf hingewiesen, er der Küfer habe aber gesagt, man dürfe diese Bücher nicht öffentlich in der Stadt haben. Denn wenn man es entdecke, so würde man bestraft an Leib und Gut, und man würde einen mit dem Buch wegtun, so dass niemand mehr irren könnte. Da habe der Küfer gesagt: Ja, das sei so und an ihm selbst, man dürfe es nicht öffentlich haben. Er bezeuge: Er habe die Worte so verstanden. Und Melchior Rubly bezeugte es wie auch Jakob Schnider, dass er solche Worte von dem Küfer und von Hans Ambühl wie oben vermerkt verstanden habe. Es bezeugten auch beide, dass sie von der Sache [von den Zusammenhängen] keine Wissen gehabt hätten. e) [Verhandlung vor einem Luzerner Gericht] 1567, 9. Juli. Meine gnädige Herren, die Räte und der Grosse Rat, den man die Hundert nennt, der Stadt Luzern zwischen Melchior Zurmühle, Beistand von Hans Ambühl, auf der einen Seite und Hans Küfer auf der anderen Seite. Nach der Anhörung der Kunden [Zeugenaussagen] und dem alten Streit wurde erkannt: Erstens, dass Melchior Zurmühle, wohl etwas aber nichts Vollständiges gegen Hans Küfer vorgebracht hat, weswegen man ihn zur Aussage bestellt hat und weswegen man ihm, Melchior Zurmühle, die Urkunde, die über ihn [Hans Ambühl] in Unterwalden angefertigt wurde, zustellen sollte und Hans Küfer ihm die Gerichtskosten [siehe oben: Text d] erstatten solle. Demnach solle Hans Küfer in den Turm gelegt und ernstlich befragt werden, ob er das mit dem Büchlein zugebe oder der von Unterwalden [Hans Ambühl] etwas weiteres gesagt habe, auch warum er nicht solche Sachen, wie es ihm sein Eid zuweist, der Obrigkeit gemeldet habe. So soll auch der von Unterwalden geloben, sofern etwas weiteres sich einfinden werde, dass er es dem Recht [Rechtsweg] überlasse. Hiermit sei die Sache mit dem Streit für dieses Mal erledigt. f) [Memorial und Zeitrodel von Eichhorn 1605] Anno 1565 starb die gottesfürchtige Schwester Cäcilia im Mösli. Sie hatte ein hohes Alter, sie hatte ihre Jungfrauschaft behalten. Sie führte ein stilles, einsames, tugendreiches Leben. Sie zeigte zukünftige Dinge voraus, die ihr Bruder Klaus und Ulrich offenbarte. Sie ruht in Kerns im Beinhaus. Und es geschehen viele merkliche Wunder bei ihrem Grab. g) [Stifterrodel der Kapelle im Mösli, von Eichhorn] [...] die fromme tugendsame Schwester Cäcilia Bergmann aus dem Wallis [...] |
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