Holzschnitt 1510
    
Nikolaus von Flüe
Bruder Klaus  
  
 
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   Quellen - Bruder Klausund Dorothea
  
  
Ein Brunnen für die Pilger
  
Quelle Nr. 239

  

  
Zeit: 2. Juli 1546
  
Herkunft: Gemeindelade Sachseln (I.E.V4), Orig.-Perg. Vom Siegel ist nur ein Bruchstück vorhanfen. Rückenaufschrift: «stockbrunnen», darüber von einer Hand im 17. Jahrhundert: «Ursprung wegen dem brunnen ob der kirchen».
  
Kommentar: In diesem Quellentext wird gesagt, dass die ärmeren Pilger kein Geld hätten, um im Wirtshaus Wein zu trinken. Deswegen solle man für diese und überhaupt für die ganze Öffentlichkeit einen Brunnen bauen. Zwei Grundstücksbesitzer geben ihr Einverständnis, dass auf ihrem Boden eine Quelle ausfindig gemacht und dann das Wasser ins Dorf geleitet wird.
 
  
Referenz: Robert Durrer, Bruder Klaus-Quellenwerk, 706–707

  

   Wir, die nachfolgend Erwähnten, Heiny Rüssy [bzw. Rysi oder Risi] senior, und die Kinder [Untergebene, Untertanen] des rechtmässigen Vogtes Heinrich Risi, und Peter Lagger, beides Landleute in Unterwalden und sesshaft in der Pfarrei Sachseln bekennen und geben allen mit diesem Brief offen kund, dass wir vor dem Datum dieses Briefes auf gütliche und freundliche, aber auch auf bittere Weise und Form angegangen wurden, wodurch bei den frommen gemeinen Kirchgenossen von Sachseln und bei uns beantragt und zu verstehen geben wurde, dass wir und alle sehr wohl wissen, dass Gott der allmächtige in seiner göttlichen Gnade den Kirchgenossen und allen, die ihn anrufen, eine gnadenreiche Stätte verliehen hat, nämlich die Stätte und der Ort des heiligen und seligen Bruder Klaus. Und mancher, der ihn mit Andacht aufsucht, aus Armut oder wegen der Andacht, will keinen Wein trinken oder vermag keinen und will sich auf gütlichste und billigste Weise verköstigen. Die gnadenreiche Stätte soll mit gutem Wasser für die Armen und die Reichen, für die Fremden und für die Einheimischen versehen werden. Und da wir alle, nämlich wir, Heinrich Risi und meine Vogtkinder [Untergebene] ein Gut und Matten haben, desgleichen auch Peter Lagger eine Matte hat, den man den Balmacher nennt, kann hier [irgendwo] wohl ein fliessender Brunnen [bzw. Quelle] gefunden werden. Fremden und Einheimischen, Reichen und Armen, durch Gott und seine Diener, sollen die Kirchgenossen es ihnen bewilligen, dass sie, wenn der besagte Brunnen gefunden wird, ihn unterirdisch zu fassen und einen Brunnenvogt dazu zu verordnen und zu bestellen, der den nämlichen Brunnen fasst, errichtet und den Brunnen in das Dorf Sachseln leitet. Wie man dies am aller geschicktesten verwirklichen kann, und wenn die Leitung einmal gelegt ist, soll man sie zum besten, so gut wie man kann, wiederum einebnen, auch daneben entsprechend den Jahreszeiten, und wenn eine andere Leitungen oder mehrere notwendig sind, soll man Steg und Weg dorthin und von dort Weg haben, und der Zugang soll niemandem verwehrt werden. Die schlechten Leitungen soll man entfernen und bessere hineinlegen, nach ihrem [der Kirchgenossen?] Willen und Gefallen. Dies habe ich, Heiny Risi, als rechtmässiger Vogt der Untergebenen und ich Peter Lagger für mich und meine Nachkommen durch Gott und Bruder Klaus und auch durch die freundliche und ernstliche Bitte der Kirchgenossen von Sachseln bejaht [gelobt, versprochen], in der Kraft und Macht dieses Briefes. Wie oben erwähnt, sind die Kirchgenossen geschützt und geschirmt und unterstützt, sie werden deswegen über kurz oder lang nicht bedrängt [d.h. für sie entstehen keine Kosten]. Und um dies zur wahren Urkunde über die Einwilligung und zur Bestätigung unseres Ansuchens zu erhalten, haben wir, die Kirchgenossen von Sachseln mit Ernst den frommen, umsichtigen und weisen Niklaus Wirz, zur Zeit nach verbrieftem Recht Landammann von Unterwalden ob dem Kernwald, gebeten, dass er zur Bezeugung sein Sigel an diesen Brief hefte. Dies führe ich, der Landammann, auf ihre entschlossene Bitte hin aus und tue dies unbeschadet für mich und meine Nachkommen. Gegeben am Freitag nach St. Peter und Paul, als man zählt fünfzehn hundert vierzig und sechs Jahre [2. Juli 1546].
    
  
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