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Streit um Opfergaben
Quelle Nr. 054
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Zeit: 30. November und 12. Dezember 1488
Herkunft: a und b) Staatsarchiv Obwalden, Original Pergamente
Kommentar: Erneut ist der Sachsler Pfarrer Walther Tuob (vgl. auch Quelle 035) in einen Streit um materielle Werte verwickelt, diesmal aber nicht mit den Pfarreiangehörigen sondern mit dem Lehensherr der Pfarrpfründe, mit der Obwaldner Regierung. Als Vermittler, bzw. Schiedsrichter werden zwei Persönlichkeiten aus dem benachbarten Nidwalden eingeschaltet, einer ist der Stanser Pfarrer Heimo Amgrund, der mit Bruder Klaus befreundet war und dessen Botschaft zu Erhaltung des Friedens in die Stanser Tagsatzung brachte. Es wird nun ein klare Linie gezogen: Die Spenden, die dem Pfarrer gegeben werden und zum Zeichen dafür auf den Altar gelegt werden, die gehören ihm auch, nicht jedoch jene Spenden, welche speziell für das Gotteshaus und das Grab von Bruder Klaus hinterlegt werden, die darf er nicht antasten, sie müssen ihrem Zweck zugeführt werden. Eigenartigerweise wurden auch lebende Tiere (Hühner, Lämmer, junge Ziegen usw.) gespendet. Um nun diesbezüglich Unklarheiten und Missverständnisse zu vermeiden – denn diese Tiere konnten ja nicht auf den Altar gelegt werden –, gehörten diese dem Gotteshaus und damit nicht dem Pfarrer, aber nur dann, wenn sie in Sachseln extra für das Opfer gekauft wurden und nicht von zu Hause oder von ausserhalb mitgebracht wurden. – Um der Vereinbarung noch mehr Gewicht zu verleihen wurde auch der Bischof von Konstanz bemüht. Er gibt nun 12 Tage später einen Begleitbrief als Ergänzung zur bestehenden Urkunde.
Referenz: Robert Durrer, Bruder Klaus-Quellenwerk, 481–483
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a) Wir, der Landamman und der Rat von Unterwalden ob dem Kernwald, Lehensherr der [Pfarr-] Pfründe von Sachseln, in unserem Land gelegen, auf der einen Seite, und ich, Walther Tuob, Kilchherr [Pfarrer] daselbst in Sachseln, geben mit diesem Brief öffentlich kund: Wir hatten miteinander einige Differenzen und Diskussionen bezüglich Spenden und Opfergaben, welche ehrbare und fromme Leute am Grab von Bruder Klaus oder in der Pfarrkirche zum gleichen Zweck gegeben haben und in Zukunft noch geben werden. Es wurde ein annehmbarer Bericht ausgearbeitet. Damit wurden zwei ehrbare Personen beauftragt, eine geistliche und eine weltliche, nämlich Heiman am Grund [Heimo Amgrund], zur Zeit Pfarrer in Stans, Hans von Eggenburg, Altweibel des Rates in Stans. Es steht nun fest: Was an Opfern oder Gaben auf dem Altar dargebracht wird, sei es Geld oder lebendige Opfer, welche die Leute [mit dem Geld]zusammen darbringen, gehört dem genannten Priester und kann ihm von der Kirche auch um Bruder Klaus willen nicht vorenthalten werden. Handelt es sich aber um lebende Opfergaben, die dort erst gekauft wurden, also vorher schon dort waren, dann sollen sie dem Stock zugeschlagen werden, bzw. der Kirche [für Bauarbeiten und Verschönerungszwecke]. Was ferner an Gaben in den Opferstock, an Bruder Klausens Grab oder für die Pfarrkirche selbst gespendet werden oder noch gespendet werden wird, an deren Nutzung soll der genannte Pfarrer keinerlei Anspruch haben. Ausserdem halten sich die erwähnten Unterwaldner ob dem Kernwald am von alters her üblichen Grundsatz fest: Was für den Opferstock und für das Gotteshaus gespendet wird, das muss dem Gotteshaus gehören. Um dies nun auch zur Sicherheit und zur Klarstellung der oben erwähnten Rechtslage zu beurkunden, haben wir, die genannten Lehensherren, den frommen und weisen Niklaus von Zuben, zur Zeit Landamman gebeten, dass er offiziell sein eigenes Siegel ansetze, für sich selbst und für uns alle. Dies habe ich, der genannte Landamman auf ihre ernsthafte Bitte hin soeben getan, auch im eigenen Interesse. Ebenso habe ich, Walther Tuob, Pfarrer, mein eigenes Siegel öffentlich an diesem Brief [Urkunde] angebracht, in meinem eigenen Interesse und zur Sicherstellung der erwähnten Rechtslage. Gegeben am Tag des heiligen Andreas, des heiligen Apostels (30. November), gezählt von der Geburt unseres Erlösers Christus an, im Jahre 1488. b) Otto, von Gottes und des apostolischen Stuhles Gnaden, Bischof von Konstanz, allen, welche die vorliegende Schrift ansehen, zur Kenntnisnahme, nebst Gruss. Von Seiten der ehrsamen und umsichtigen Männer, des Landammanns und Rates zu Unterwalden, der Lehensherren der Pfründe in Sachseln und unseres in Christo geliebten Walther Thoub [Walther Tuob], Leutpriesters daselbst, ist uns ein Gesuch unterbreitet worden, aus dem hervorgeht, dass etwelche Missverständnisse zwischen jenen Parteien über die in jene Pfarrkirche fliessenden Gaben und Opfer entstanden waren und dass jene Parteien sich nun in Form und Gestalt, wie der uns vorliegenden Urkunde als Transfix beigefügte Brief ausführlich enthält, vereinbart und geeinigt haben. Um jenem Übereinkommen und Vertrage festeren Bestand zu geben, rufen sie unsere Amtsgewalt demütig an und bitten uns, sie durch unsere zuständige Autorität zu bestätigen und zu befestigen. Nachdem wir diesen Brief gesehen und dessen Inhalt sorgfältig erdauert, haben wir, weil wir gefunden, dass solches der Vernunft und Ehre entspreche, diesen Vertrag, wie er in demselben Briefe enthalten ist, kraft unserer ordentlichen Autorität zu bestätigen beschlossen und bestätigen ihn im Herrn. Zur Beglaubigung und zum Zeugnis des vorgesagten liessen wir diese Urkunde ausfertigen und dem obgenannten Briefe als Transfix anfügen und haben sie mit unserm hängenden Bischofssiegel bekräftigt. Gegeben in unserm Hofe zu Konstanz im Jahre des Herrn tausend vierhundert acht und achtzig [1488], am 12. Tage des Dezembers in der sechsten Römerzinszahl. |
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