Holzschnitt 1510
    
Nikolaus von Flüe
Bruder Klaus  
  
 
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   Quellen - Bruder Klausund Dorothea
  
  
Heinrich Morgenstern entschuldigt sich
  
Quelle Nr. 007

  

  
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Zeit: 18. Mai 1471
  
Herkunft: Orig. Pergament, Staatsarchiv Bern (Fach Urfehden)
  
Kommentar: Heinrich Morgenstern war Stadtschreiber von Horb im Schwarzwald. Bruder Klaus war 1471 bereits als «sellig man» weitherum verehrt. Andererseits waren die Schweizer bei ihren Nachbarn zu jener Zeit nicht besonders beliebt. Böswilliger Spott ernteten die Eidgenossen bisweilen im Zusammenhang mit der Viehzucht. So wurde im Zürichseekrieg von österreichischen Landsknechten die Schweizer Münze «Kuhplappart» (Kuhfladen) genannt, oder im Schwabenkrieg «muhten» diese, um die Gegner aus der Schweiz zu verspotten. Die Schweizer seien dumm, geistig auf dem Stand von «Rindviechern», etwas Besonderes könne aus diesem Volk nicht hervorgehen, dies war die Meinung von Heinrich Morgenstern, dessen Beleidigung nun speziell auf Bruder Klaus abzielte. In Bern wurde er deswegen verhaftet, um wieder freizukommen, musste er eine Urfehde schwören.
  
Der krasse Spott enthält das Wort «kuoggehiger». Es deutet wörtlich auf die Sodomie mit Kühen hin, denn der zweite Teil, «gehiger» kommt vom Verb «gehien» was wörtlich «sich vermählen», «sich paaren» bedeutet. Dieser Kuh-Spott der Süddeutschen gegenüber den Eidgenossen wurde jedoch im übertragenen Sinn angewandt und nicht im realen Wortsinn, analog wie es auch heute in fast allen Sprachen Schimpfwörter im Zusammenhang mit der Sexualität gibt. Ferner gibt es auch Schimpfwörter mit Tierbezeichnungen, etwa mit der Kuh, der Gans etc.
  
1471 war die politische Situation in Süddeutschland wie folgt: Sundgau (Elsass) und Breisgau waren die äusseren Stammlande des habsburgischen Herzogtums Österreich. Das Elsass war nun aber für den Herzog von Burgund strategisch wichtig, da es Herzogtum und Freigrafschaft im Süden mit den Besitztümern im Norden, Luxemburg, Flandern und die Niederlande, verbinden konnte. Karl der Kühne wollte das Elsass haben. Es sollte es bekommen, aber es sollte ihm letztlich schlecht bekommen. Gleichzeitig schikanierten österreichische Ritter die fremden Kaufleute, darunter die von Bern. Das bedeutete schliesslich Krieg gegen den alten Erzfeind der Eidgenossen, dem sich alle anderen Orte anschlossen, dazu auch Solothurn und Freiburg im Üchtland. Der Versuch der Österreicher die freie und mit Bern und Solothurn verbündeten Stadt Mülhausen zu besetzen, konnten die Eidgenossen abwehren. Deren Truppen zogen dann plündernd durch den Sundgau, wandten sich weiter gegen Osten, in den Scharzwald, um die «vier Waldstädte» einzunehmen: Rheinfelden, Säckingen, Laufenburg und Waldshut. Die Belagerung von Waldshut dauerte etwas länger Basel vermittelte zum Verdruss der Berner einen Friedensvertrag. Herzog Sigmund von Österreich sollte darauf 10'000 Gulden zahlen. Der Habsburger, der «Münzreiche», hatte das Geld nicht und versuchte vergebens es vom französischen König zu leihen. Bei Karl dem Kühnen stiess er dann jedoch auf offene Ohren, er gab ihm sogar 50'000 und erhielt dafür die ganzen äusseren Stammlande als Pfand. Zugleich schlossen die beiden Herzöge ein Bündnis gegen die Schweizer – Vertrag von Saint-Omer 1469. – Hatte die Bevölkerung Südwestdeutschlands vorher schon unter den österreichischen Rittern und dem Waldvogt von Waldshut kein leichtes Leben, so hatten sie den Zug der Eidgenossen noch sehr nahe in Erinnerung, diese plünderten und brandschatzten bedenkenlos. Seit 1469 waren die Menschen im Breisgau dem nicht weniger brutalen Landvogt im Dienste Burgunds ausgeliefert, Peter von Hagenbach. Ihr Los wurde also dank den nicht gerade als hilfreich erscheinenden Interventionen der Eidgenossen nicht verbessert sondern verschlechtert. Dies dauerte bis zur berühmten Rheinfahrt von Herzog Sigmund von Österreich im April 1474, wo die Menschen am Ufer dieses Lied sangen: «Christ ist erstanden, der Landvogt ist gefangen. Des soll’n wir alle froh sein, Sigmund soll unser Trost sein.» Peter von Hagenbach wurde dann am 9. Mai 1474 in Breisach hingerichtet. Die Verteidigung durch den Basler Kaufmann, Hans Irmi, brachte nichts, der erklärte, der Prozess gegen Hagenbach sei illegal.
  
Referenz: Robert Durrer, Bruder Klaus-Quellenwerk, 45–46 – zum Kuh-Spott vgl. auch: Heinrich Walter, Der Topos vom «KUHSCHWEIZER»: Stigmatisierung und Stigma Management der Eidgenossen, Seminararbeit im Historischen Seminar der Universiät Zürich bei Dr. Alois Niederstätter, 2000

  

   Ich, Heinrich Morgenstern, der Schreiber von Horb in Schwaben, erkläre mit diesem Schreiben, dass ich durch den mächtigen, umsichtigen und weisen Bürgermeister und die Ratsherren von Bern in das Gefängnis meiner gnädigen Herren gebracht wurde wegen ein paar unwürdiger und böser Worte, die ich dort [in Bern] mehrmals mutwillig und öffentlich ausgesprochen habe: Der fromme und gottselige Mann, Klaus von Flüe von Unterwalden, wäre ein Kuhgehender, er und seine Vorfahren, und man hätte selten oder noch nie davon gehört, dass es in jener Gegend und überhaupt in der Eidgenossenschaft jemals einen heiligen oder seligen Mann gegeben hätte. Noch weitere zügellose und unwahre Worte habe ich gebraucht, womit ich nicht nur den seligen Mann, sondern auch meine gnädigen Herren, die Eidgenossen, beleidigt habe, und deswegen nach meiner Erkenntnis den Tod mehr verdient hätte, als dass mich die genannten gnädigen Herren von Bern zur Ehre des allmächtigen Gottes und seiner lieben Mutter und Magd Maria aus dem Gefängnis freilassen und an mir die Barmherzigkeit erweisen, die ich mir noch verdienen muss. Darum habe ich mit erhobener Hand feierlich vor Gott und den Heiligen einen Eid geschworen, von Stund an das Herrschaftsgebiet Berns und aller Eidgenossen, die mit ihnen verbündet sind, zu verlassen und nie mehr, weder heimlich noch offiziell, dorthin zurückzugehen. […] Gegeben am Samstag vor Auffahrt [18. Mai] 1471.
    
  
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