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Obwaldens Massnahmen wegen Belästigungen
Quelle Nr. 029
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Zeit: 25. Juni 1482
Herkunft: Staatsarchiv Luzern (Urk .Fasz. 33)
Kommentar: Dass im Ranft ein heiliger Mann wohnte, verbreitete sich bald weitherum. Aus ganz Europa kamen Besucher zu Bruder Klaus. Eine Zunahme der Besucher war nach den Tagen von Stans 1481 zu verzeichnen. Es zog allerlei Leute in den Ranft, viele neugierige natürlich, aber auch ratsuchende und hilfsbedürftige. Aber es kamen auch andere, aufdringliche Besserwisser, die den Eremiten über seinen Glauben ausfragten, ja sich sogar anmassten, ihn zu prüfen (vgl. auch Quelle 005, Quelle 007, Quelle 017, Quelle 037). Diese Art von Besucher setzten dem Einsiedler manchmal arg zu mit ihrer Fragerei und mit ihren Drohungen. Bruder Klaus war sehr sensibel, Vorwürfe in Glaubenssachen nahm er immer ernst, er wurde dadurch oft in grosse innere Unruhe versetzt. Darum sah sich die Obwaldner Regierung veranlasst, Massnahmen zu ergreifen, damit Leute mit böswilligen Absichten nicht mehr in den Ranft gelangen könnten. Es ist kaum vorstellbar, aber wahr, die Behörden dachten ernsthaft an eine Art Personenkontrolle. Damit diese möglichst wirkungsvoll war, sollte sie bereits in Luzern stattfinden, dort also, wo die meisten auf ihrer Anreise Zwischenstation machten. Der vorliegende Brief ist also ein Gesuch um Hilfe in freundeidgenössischer Nachbarschaft.
Referenz: Robert Durrer, Bruder Klaus-Quellenwerk, 203–204
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Unsere freundlichsten, bereitwilligen Dienste, alles Liebe und Gute versichern wir Euch wie zuvor, Ihr mächtigen, umsichtigen, ehrsamen und weisen, besonders lieben und guten Freunde und treuen Eidgenossen. Von Bruder Klaus, dem andächtigen Bruder, unserem treuen Vater, und seiner Familie wurden wir glaubwürdig unterrichtet, dass unlängst ein fremder Priester bei ihm gewesen sei, der ihn derart ausführlich über die heilige Dreifaltigkeit und den heiligen christlichen Glauben ausfragte, ihn auf die Probe stellte und ihn strafte. Wie wir verstanden haben, konnte er ihn in dieser Probe und Strafrede nicht anders als glaubenstreu, gerecht und vollkommen vorfinden. Darauf drohte er ihm und sagte, weil er ihn nicht hätte überführen können, werde er ihm einen anderen auf den Hals schicken, der ihn dann besser befragen und prüfen könne. Derartiges vernehmen wir nun von Bruder Klaus nicht zum ersten Mal, so dass wir es nicht mehr leicht nehmen können, es ist in grösstem Masse lästig und unerträglich. Darum, besonders liebe und gute Freunde und treue Miteidgenossen, kommen wir vertrauensvoll zu Euch mit der grossen Bitte um Eure treue Hilfe. Wenn Ihr in Eurer ehrsamen Weisheit vernehmt, dass solche fremden und unbekannten Personen in Eurer Stadt oder im Gebiet Eurer Gerichtsbarkeit sich aufhalten oder durchreisen, dass Ihr dann nachforscht, Euch erkundigt und gerichtlich untersucht, damit Ihr inne werden könnt, ob sie zu Bruder Klaus wollen. Dann gebt ihnen unsere Verfügung bekannt, dass wir in Zukunft niemand mehr zu ihm lassen, es sei denn, er komme in Begleitung eines angesehenen und ehrbaren Mannes, dem wir vertrauen können, damit Bruder Klaus solche Streitgespräche, die ihn sehr bekümmern, erspart bleiben. Wenn einer aber keinen Bekannten mitbringen oder keinen Boten bezahlen kann, so soll er in unserem Land den Ammann – wer im jeweiligen Jahr gerade Ammann ist - oder seinen Statthalter aufsuchen und ihm sein Vorhaben unterbreiten, dieser wird ihm dann auf Staatskosten einen Boten mitgeben, der mit ihm zu Bruder Klaus und wieder zurück geht. Denn wenn wir nichts unternehmen, sondern alles geschehen lassen, dann wird Bruder Klaus bald von jedem hergelaufenen Schurken belästigt, dann geschehen Dinge, die uns in noch grössere Unruhe versetzen. Dies ist unsere Bitte und unser Wunsch. Mögt Ihr uns dies nicht abschlagen, sondern Euch darin fleissig und gutwillig erweisen. Wir vertrauen ganz auf Euch, weil Ihr uns auch bisher geholfen habt. Wenn wir Euch jemals einen Dienst erweisen können, wollen wir stets dazu in besonderem Fleiss und gutem Willen bereit sein. Datum des Dienstags nach St. Johannes der Täufer [25. Juni], im Jahre des Herrn 1482. Landammann und Landsleute von Unterwalden ob dem Kernwald Adresse:) An den mächtigen, umsichtigen, ehrsamen und weisen Bürgermeister und die Ratsherren von Luzern, unsere besonders lieben, guten Freunde und treuen Eidgenossen. |
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