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Prozessakten 1618 bis 1654
Quelle Nr. 307
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Zeit: 1618 ...
Herkunft: Prozessakten 1618 bis 1654, Pfarrarchiv Sachseln (früher im bischöflichen Archiv in Konstanz und zwischenzeitlich bis ca. 1855 im erzbischöflichen Archiv in Freiburg, Breisgau): • Prozess von 1618. Reinschrift der Verhöre vom 9., 10., 11. und 12. Oktober 1618 in indirekter lateinischer Fassung, beglaubigt von Joannes Andreas Dornsperger V. J. D. Canonicus ecclesiae collegiatae S. Stephani Constantiae, sacra apostolica auctoritafe publicus et in archivio Romanae curiae immatriculatus, episcopalisque curiae Consantiensis in officio vicariatus collateralis notarius. Zwei Hefte von 44 und 48 Folioseiten. – Konzept des ganzen Prozesses (ohne Unterschriften). Fliegende Bogen ca. 150 Seiten. • Prozess von 1621 [...] Incipit processus seu examen pro imperanda beatificatione foelicis recordationis fratris Nicolai de Flüe eremitae quondam Subsilvaniensis in pago Sachslen ditionis eiusdem institutum, et a me infrascripto notario (specialiter deputefus ac iuratus Leonardus Hamerer S. Th. D. Brigantinus atque publicus s. apostolica auctoritate et in curia Romana immatriculatus nec norn Constantiensi in officio vicariatus notarius) fideliter conscriptum anno MDC. XXI. Reinschriff, 352 Seiten in Pergementeinband. (Die Zeugenaussagen in lateinischer Sprache und direkter Redeform.) – Originalprotokoll der Zeugenverhöre von gleicher Hand mit den Originalunterschriften der Zeugen. Die Zeugnisse in indirekter Redeform lateinisch. • Prozess von 1625 [...] Incipit processus pro impetranda foelicis recordationis fr. Nicolai de Flüe eremitae Subsilvaniensis beatificatione seu canonizatione iuxta remissorialium Roma a s. congregatione rituum sacrorum transmissorum formam ac tenorem institutus in pago Sachslen dominij Subsilveniensium atque a me infra subscripto notario actuario (Leonhardo Hamerer S. Th. Dr.) fideliter conscriptus anno domini MDCXXV. Reinschrift, 659 Folioseiten in Pergamentband. (Die Zeugenaussagen in deutscher Sprache bei den Laien, in lateinischer bei den Klerikern.) – Originalprotokoll der Zeugenverhöre von gleicher Hand, mit den Originalunterschriften der Zeugen. Ungebundene Hefte, 464 beschriebene Folioseiten. • Prozess von 1647/48 [...] Processus remissorialis et compulsorialis in causa beatificationis seu canonizationis servi dei f. Nicolai de Flue Underwaldensis Helvefij, dioecesis Constantiensis, provinciae Moguntinae a sacra rituum congregatione delegatus ac commissus Imo et illmo domino domino Francisco Joanni episcopo Constantiensi etc. praedictae sacrae congregationi ab eodem delegato iudice post sui officij functionem Romam transmissus. Anno domini MDCXLVIII. Reinschrift von 355 Seiten in gepresstem Schweinslederband. (Die Zeugenaussagen in deutscher Sprache bei den Laien, in lateinischer bei den Klerikern.) – Dazu ein Faszikel mit den Originalauszügen aus den den Examinatoren vorliegenden alfen litererischen Quellen und ein anderes Faszikel mit K.opien dieser Auszüge und anderer auf den Prozess bezüglicher Akfenstücke. – Die Originale der Zeugenprotokolle liegen hier nicht vor. • Prozess von 1654. Processus remissorialis in causa servi dei f . Nicolai de Flue Subsilvaniensis Helvetii eremitae compilatus anno domini MDCLI/II. absolutus anno LV. Reinschrift, 656 Folioseiten. Ungebunden. (Die Zeugenaussagen deutsch bei den Laien, lateinisch bei den Klerikern.) – Original des Zeugenprotokolls mit den Unterschriften der Zeugen, ca. 376 engbeschriebene Folioseiten.
Kommentar: Gemäss der Rechtslage im 16. und 17. Jahrhundert muss der eigentliche Kanonisationsprozess immer in Rom stattfinden, unter der Oberhohheit des Papstes und unter der Leitung der von ihm bestellten Kardinäle und Kurienbischöfe. Dennoch ist es notwendig, dass ein solcher Prozess ergänzt wird durch Inspektionen und Einvernahmen von Zeugen vor Ort. Dies musste alles genau in Protokollen festgehalten werden, die anschliessend an die römische Ritenkongragation gesandt werden mussten. Bereits 1591 (Sarner Prozess 1591) wurde unter der Leitung eines apostolischen Notars (Renward Cysat) «Material» gesammelt (Quelle 301). Das Protokoll wurde weitergeleitet, blieb jedoch vorerst wirkungslos. In den Jahren 1618, 1621, 1625, 1647 und 1654 wurden mehrmals Inspektionen der Grabstätte, der Wohn- und Wirkungsstätten von Bruder Klaus sowie der liturgischen Geräte und Abbildungen des Eremiten vorgenommen. Dabei wurden auch Zeugen (Verwandte und Amtspersonen) mündlich einvernommen, dies obwohl seit einigen Generationen keine Zeitzeugen mehr vorhanden waren. Man erhoffte sich dennoch, dass in der mündlichen Überlieferung biographische Einzelheiten neu in Erscheinung treten, die bisher noch nicht schriftlich festgehalten worden sind. Zudem mussten auch alle Werke über den Eremiten nach Rom gesandt werden, wovon dort eine Inventarliste angefertigt wurde (vgl. auch Quelle 308). Das langwierige Vorgehen hatte schlisslich Erfolg: 1649/50 wurde durch Papst Innozenz X. die «gleichwertige Seligsprechung» (beatification aequipollens – Erlaubnis der liturgischen Verehrung) angeordnet –, durch päpstliche Dekrete von 1669 und 1671 bekräftigt (Quelle 309). Dazwischen, 1657, wurde in Rom die Gültigkeit der bisherigen Prozesse von der Ritenkongregation festgestellt. Am 12. Juni gleichen Jahres befahl Papst Alexander VII. nun weiter über die Frage der Nahrungslosigkeit zu diskutieren, ob diese ein Wunder genannt werden könne (vgl. R. Amschwand, Erg’band, 91–100), was die Kardinäle nach dem Studium des umfänglichen Zeugenmaterials bejahen konnten (Wortlaut siehe: Quelle 308). In den Prozessakten tauchen auch Beschreibungen von Ereignissen auf, die vorher nicht bekannt waren, bzw. für unwichtig gehalten und darum nicht aufgeschrieben wurden, so etwa über die Teilnahme von Bruder Klaus an der Prozession in der Musegg in Luzern, «Musegg-Umgang» – dann auch über den Vorfall der bösen Richter, aus deren Mund Feuerflammen ausgingen sowie auch über das Stanser Verkommnis 1481. Die Erzählungen gingen über mehrere Generationen, darum ist es nicht sicher, dass die Einzelheiten auch stimmen.
Referenz: Robert Durrer, Bruder Klaus-Quellenwerk, 14, 50–51, 389, 598–600, 631, 705, 763, 995–1000, 1095, 1163–1172
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Zeugenaussagen über biographische Einzelheiten [ Musegg-Umgang – Prozession in der Musegg Luzern ] Obwohl er [Bruder Klaus] die Einsamkeit liebte, begab er sich an die feierliche Prozession, die jährlich am Vorabend [24. März] von Mariae Verkündigung in Luzern gehalten wird und wo das verehrungswürdige Sakrament sorgfältig mitgetragen wird. Dort machte er einen Abstecher zum Ratsherrn Uttenberg [vgl. bei Eichhorn, Quelle 306]. Die Andacht, die Bruder Klaus, die Bruder Klaus zur heiligen Jungfrau Maria hatte, wird offensichtlich bei den häufigen Wallfahrten, die er zu den Kirchen der heiligen Jungfrau Maria in Stalden und St. Niklausen, auf den Gipfeln der Berge [...] Während dem ehelichen Leben stand er oft in der Nacht auf und ging auch bei Unwettern zur Kapelle in St. Niklausen, die eine Stunde von seinem Haus entfernt und schwer zu erreichen ist. Dies alles gemäss der Überlieferung. [Pfarrer Johannes Zimmermann, Sachseln: 1621, S. 981 und ebenso im Prozess 1625, S. 503] [ Die streitenden Kinder ] In welcher Vorsicht er seine Sinne hielt, erkenne ich auch in diesem [Ereignis]: Als er einmal zur Pfarrkirche nach Sachseln gehen wollte, hörte er im Vorbeigehen etliche seiner Kinder im Haus miteinander weinen und streiten. Da ging er zum Fenster und ermahnte und strafte sie ganz väterlich. Darauf machte er sich grosse Skrupel und ein Gewissen, weil er, obwohl er ein- für allemal das Haus mit den Kindern um Gottes Willen verlassen hatte, wieder hingegangen war, es geschah jedoch in guter Absicht. Hiervon wird allgemein geredet und gesprochen. [Landammann Sebastian Wirz: 1625, S. 41] [ Bruder Klaus im Kriegsdienst ] Im besonderen erinnere ich mich, von meinen Vorfahren gehört zu haben, dass Bruder Klaus im Kriegswesen in der einen Hand den Spiess oder die Hellebarde und in der anderen jedoch das Bätti oder Paternoster [Gebetsschnur] getragen hatte, in der Weise, wie es auch die geschriebenen Legenden und alte Gemälde sichtbar bezeugen. [Balthasar Schellin: 1625, S. 19] [ Die Rettung des Klosters Katharinental ] Und etwas Besonderes habe ich auch gehört durch die Frau Priorin N. [Ursula] von Rappenstein in Diessenhofen, dass die Eidgenossen [eine kleine Abteilung Zürcher, die das Kloster Diessenhofen bereits vor dem Eintreffen des Heeres eingenommen hatten] in der Gegend waren, unter ihnen hatte sich auch Bruder Klaus befunden. Als man beraten hatte, ob die Kirche und das Kloster zu verbrennen sei, da sei er, nachdem er vor seinem Kruzifix gebetet hatte, hinzugetreten und habe davon abgeraten mit den Worten: Der Feind werde bald in drei Tagen abziehen, und an diesem Ort werde noch viel Gutes geschehen. Daraus war auch zu hören, dass er Solches im prophetischen Geist vorausgesehen habe. [Christoph Laab, 1596/97 Unterwaldner Landvogt im Thurgau: 1625, S. 75 – vgl. R. Durrer, Quellenwerk, S. 14 – gleiche Äusserung auch von Landammann Kaspar Löw von Stans: 1625, S. 297] [ Warnung vor falschen Bündnissen ] Bruder Klaus ermahnte jene Sünder, die ihn aufsuchten, mit kräftigen Worten und Beispielen von den Lastern abzulassen und sich den Tugenden, der Vollkommenheit und Einhaltung der Gebote zuzuwenden. Dies ist eine uralte Überlieferung und wird im speziellen offenkundig aus den heilsamen Ratschlägen, die er der ganzen Eidgenossenschaft gegeben hat, da er ihnen verboten hatte, den Zaun des Bündnisses weiter, als es von nöten ist [vgl. bei Trithemius, Quelle 204 – und Hans Salat 233], auszudehnen, damit sie viel eher und besser in Frieden, Einigkeit und Freiheit leben könnten. Item, dass sie sich auch nicht um der Liebe zu den Pensionen [Erträge für Truppen] und zum Geld mit fremden Herrschaften sich verbinden sollten, damit sie ihre Freiheit nicht in Gefahr setzen oder dass daraus sonst viele andere Unannehmlichkeiten erfolgen. Er sagte ihnen zugleich voraus, dass, je mehr Geld sie von den Fürsten nehmen würden, umso mehr sie dann Unfruchtbarkeit und Dürre in ihren eigenen Gütern erfahren würden, was mich von Tag zu Tag je länger je mehr als wahr zu sein dünkt. [Landammann Sebastian Wirz: 1625, S. 46] [ Das Stanser Verkommnis 1481] Dass Bruder Klaus in wichtigen Sachen um Rat gefragt wurde, habe ich oft gehört und nimm an, dass man von Stans [Tagsatzung von Stans, Stanser Verkommnis 1481] aus nach ihm geschickt hatte und ihn konsultieren liess, ob man die zwei Städte Solothurn und Freiburg in den gemeinsamen Bund ausnehmen solle, wozu er immer geraten hatte, mit der Voraussage, dass eine Zeit kommen werde, man über sie froh sei und sie brauchen werde, womit er auf die Ketzerei [Reformation – Freiburg und Solothurn blieben katholisch] hingedeutet habe [in den älteren Quellen nirgends bezeugt]. [...] [Landamman Johann Zelger, Stans: 1625, S. 315/303] Als sich in Stans unter den Abgeordneten darüber ein Konflikt oder Streit erhob, ob man die zwei Städte Solothurn und Freiburg in den gemeinen Landbund aufnehmen solle oder nicht, da kam Bruder Klaus auf ihre Forderung hin zu ihnen [was gemäss den alten Quellen nicht stimmt – er kam nicht selber] und riet ihnen mit kräftigen Worten, ja auch im prophetischen Geist: Freilich sollen sie diese aufnehmen etc. [Landammann Caspar Löw von Stans: 1625, S. 303/315] Als man in der Sache nicht einig werden wollte, begab sich Bruder Klaus (durch einen Boten aufgesucht und gerufen) selber hin und riet, dass man sie allwegen [ohne Zögern] aufnehmen solle, denn es werde eine Zeit kommen, in der sie ihre Hilfe und ihren Beistand bedürfen werden, womit er auf die Zeit der Ketzerei hinwies. [Landvogt Bartholomäus von Deschwanden von Kerns: 1625, S. 372 – es gab in den Prozessen von 1621 bis 1654 mehre fast gleiche Aussagen dieser Art] Dabei erinnere ich mich auch, dass ich dies von den besagten Voreltern gehört habe [...] Es ist schliesslich beschlossen worden, dass man mit diesem Streit an Bruder Klaus gelangen solle, dessen hoher Verstand und Heiligkeit schon damals bekannt war. Darum wurde von Stans aus ein Bote oder Gesandter zu ihm geschickt, der seinen Rat in dem vorgefallenen Streit einholen sollte (denn Bruder Klaus wollte, teils aus Demut, wie man vermutet, teils auch, damit es nicht den Anschein macht, er würde wieder mit weltlichen Geschäften beginnen, von denen er sich ein- für allemal losgemacht hatte). Dem erwähnten Boten oder Abgesandten ist Bruder Klaus seinerseits entgegengegangen und sprach ihn an mit den Worten: Mein Sohn, mir ist schon bewusst, dass du kommst um mich anzufragen. Ich ermahne euch, allerliebste Landsleute, aber nicht [nur dies] allein, vielmehr bitte ich euch, unterlasst es nicht, beide Städte in eurer Bündnis aufzunehmen, denn es wird eine Zeit kommen (die Zeit der Ketzerei voraussehend), in der ihr ihre Hilfe und ihren Beistand benötigen werdet. – [Spätere Präzierung:] Da in der eben erwähnten Streitigkeit von der Versammlung [Tagsatzung] in Stans aus eine Botschaft abgeordnet wurde und der erwähnte Bote zu ihm kam, sagte er [Bruder Klaus] zu ihm: Mein Sohn, ich weiss schon, warum du zu mit geschickt wurdest. Darauf deckte er ihm seinen Rat auf. Und dies habe ich nicht allein von meinen Eltern und Grosseltern gehört, als ob es ein allgemeines Gerede sei, sondern es ist in Stans noch jene Laube vorhanden, auf der Bruder Klaus gestanden und die Eidgenossen zur Aufnahme der beiden genannten Städte überredet hatte, wodurch er sie wieder miteinander versöhnte und sie sich einig wurden. Dabei ist auch dies zu merken: Bruder Klaus, wie man es für seine Demut hielt, wollte als armer Einsiedler nicht selber vor die Gesandten in der Ratstube treten, sondern er trug seine Meinung draussen auf der Laube vor. [Landamman Crispin Zelger von Stans: 1621, S. 84 und in deutscher Übersetzung: 1625, S. 520; Zusatz: 1625, S. 533 – Gemäss diesem Zeugnis ist Bruder Klaus zuerst nicht selber auf der Tagsatzung in Stans erschienen, später wird es aber korrigiert. Das Rathaus mit der Laube stand jedoch schon lange nicht mehr, 1484 wurde es von Grund auf neu gebaut (vgl. Durrer, Quellenwerk, 998).] [ Bruder Klaus gegen den Hexenglauben ] Item, ich habe von meiner Grossmutter gehört, dass Hans [eher Jost] Renckher von Kerns dort auf eine Frau einen Verdacht legte – weil 3 Jahre nacheinander, immer wenn er mit seinem Vieh auf die Alp fuhr und es vor dem Haus der besagten Frau vorbei trieb, wobei die Frau das Vieh als schönes lobte und Glück wünschte, aber hernach immer das schönste Haupt umfiel –, dass besagte Frau das Vieh verzaubert hätte. Deswegen wollte er sie beim Landammann anklagen. Als er aber mit seinem zehnjährigen Sohn in den Ranft ging, sei ihm Bruder Klaus entgegengekommen mit den Worten: Du hast einen bösen Verdacht auf das Weib, du tust ihr jedoch unrecht, gehe darum hin, bitten sie um Verzeihung, so wird dir dein Vieh in Zukunft behütet werden. Denn weil du so frevelhaft über das Weib geurteilt hast, darum hat der böse Feind die Gewalt bekommen, dein Vieh anzugreifen. Daraufhin geschah dem Vieh kein weiterer Schaden mehr. Als der Knabe, weil der Vater so lange mit Bruder Klaus sprach, ungeduldig nach Hause wollte, schlug ihm Bruder Klaus auf die Schulter und sagte: Du wirst noch alt genug werden. Wie er dann das 90. Jahr seines Alters erreichte. [Jakob von Flüe, 62-jährig: 1654, S. 56 – Landammann Imfeld fügte noch hinzu (S. 84): Aus dem Knaben sei ein Kriegsmann geworden, der 17 Mal an Kriegszügen und 11 Mal an Feldschlachten teilnahm.] [ Die bösen Richter mit den Feuerflammen ] Ich habe gehört und kann auch das Haus in Sarnen zeigen, in welchem dieses Ereignis von den falschen Richtern stattfand, von denen Feuerflammen ausgingen. Es war nämlich so: Einer lieh bei einem andern etwas Geld auf eine gewisse Zeit. Dafür verpfändete er ihm ein Gärtlein. Zur gegebenen Zeit wollte der Schuldner es einlösen. Der Gläubiger jedoch, weil er das Gärtlein lieb gewonnen hatte, wollte es nicht aufgeben. Hierauf gab Bruder Klaus kund, dass der Schuldner das Wiederauslösen vorbehalten hatte. Trotzdem haben die Richter ihm das Gärtlein abgesprochen, worauf aus ihrem Mund Feuer ausging. Bruder Klaus sah dies und wurde dadurch bewegt, das Richteramt sowie das angebotene Amt des Landammanns und andere weltliche Geschäfte aufzugeben. Dies habe er von glaubwürdigen Personen gehört und dem sei nie widersprochen worden. [Jakob von Flüe, 62-jährig: 1654, S. 58b] [ Geburtshaus und Wohnaus im Flüeli ] Das väterliche Haus steht heute noch am Fusse jenes Hügels und ist noch heute bewohnbar; es gehört einem aus Bruder Klausens Familie. Es wird überliefert, sein Vater Heinrich und seine Mutter Hemmana Roberta, die frommen Leute, hätten da gewohnt und hier habe er [Niklaus] im März 1417, während dem Konzil zu Konstanz, zu deren Diözese die Pfarrei Sachseln, der Ursprungsort des Bruder Klaus, gehört, das Licht der Welt er blickt. Nur etwa einen Steinwurf weit davon entfernt ist das Haus, das er selber während seines Ehestandes mit seiner Gemahlin Dorothea Weisling [Dorothea Wyss] und seinen Kindern bewohnte. Es ist nach Landesart von einfacher Konstruktion, ein wahres Denkmal des Altertums, aber noch gut erhalten, sowohl im Gemäuer, auf dem es ruht, als auch im Holzwerk und in den Wänden. Der gegenwärtige Besitzer gehört zur gleichen Familie. [1618, Bericht über die Ranftinspektion vom 14. Oktober (Durrer,1095)] Bei Sachseln, das in einem Tal nahe am See gelegen ist, erhebt sich ein steiler Berg. Wenn man an der höchsten Stelle des Abhanges angelangt ist, zeigt sich das Haus, in dem Frater Nikolaus der Behauptung nach geboren wurde. Oben auf der Spitze ragt die Kirche St. Karl Borromeo aus der Gegend in den Himmel empor [...] Unterhalb dieser Kirche steht das Haus, in dem Bruder Klaus mit seiner Frau und den Kindern wohnte, bevor er sich in die Einsamkeit abschied. Andreas Z'Bären, Pfarrer von Sachseln, sorgte dafür, dass dies zum Andenken in ein Fenster nahe bei der jungfräulichen Gottesmutter gemalt wurde. [1647, S. 223 – Inspektion vom 15. Juli] Joachim Eichorn [bzw. Eichhorn ... es] seien noch zwei Häuser nicht entfernt, in dem einen sei Bruder Klaus geboren, in dem anderen wohnte er, als er im weltlichen Stand lebte. Beide werden von den Pilgern nicht wenig besucht, die Wände werden geküsst und auf andere Weise verehrt. [1647, S. 223 – Aussage Eichhorns – Zusatz über den Zeugen Simeon von Flüe, er wird als Bewohner des Hauses genannt, «in dem Bruder Klaus geboren wurde».] – Landvogt Jakob Wirz [...] er habe gehört, dass er [Bruder Klaus] am Tag St. Benedikt [21. März] in einem Haus auf dem Flüeli auf der rechten Seite geboren sei und in einem anderen auf der linken habe er gewohnt; er selber habe sie deswegen besucht und besichtigt. [...] – Jakob von Flüe [... betr. Geburtshaus ...] hab von seinen Eltern gehört, dass Bruder Klaus Anno 1417, am Tag des St. Benedikt [21. März], oberhalb Sachseln in dem Haus, wo noch die alte Stube vorhanden ist, geboren wurde. [1654 notiert] [ Wo wurde Bruder Klaus begraben? ] [1618, im Inspektionsbericht, ist erstmal die Rede davon: Bruder Klaus sei 1487 auf dem Friedhof begraben worden – alle älteren Quellen berichten jedoch übereinstimmend etwas anderes: in der Kirche selbst – zur weiteren Geschichte der diesbezüglichen Quellen der Überblick in Quelle 043 – 1625 werden für die Prozessakten Zeugenaussagen aufgenommen zur Frage, wo Bruder Klaus 1487 begraben wurde ] Balthasar Schäli [... auf dem] gemeinen Kirchhof begraben worden, als jedoch seine Heiligkeit je länger je mehr offenkundig wurde und das Geschrei der Wunder und Wundertaten erschollen ist, wurde der selbige in die Kirche gelegt. [1625: S. 15 – ähnlich die Zeugen: Landammann Sebastian Wirz (S. 67), Landammann Peter Imfeld (S. 106), Landammann Johann Wirz (S. 143), Statthalter Ritter Wolfgang Stockmann (S. 181), Säckelmeister Melchior Wirz (S. 204), Landesfähnrich Krummenacher (S. 219), Wolfgang Schmid (S. 239), Landvogt Christoph Laab (S.248), Landamman Nik. Riser von Stans (S. 266), Landamm. Kaspar Löw (S. 305), Landamm. Crispin Zelger (S. 316), Landamm. Anton von Zuben (S. 334), Kaplan Joh. Kröpflin in Sarnen (S. 358), Landvogt Bart. von Deschwanden (S. 375), Kirchenvogt Caspar Jakob von Sarnen (S. 386), J. J. Eichhorn (S. 441) und Pfarrer Johannes Zimmermann von Sachseln (S. 507) – Eichhorn schreibt 1631 in der Biographie: Bruder Klausens Gebeine seien 1518 vom Friedhof – unter dem Vordach des Turmes – in die Kirche verlegt worden (Durrer, 1165)] [ Die Seitenkapelle von 1603 mit dem Grab von 1518 ] [1654] Zunächst wurde in der Kapelle neben dem Grabmal des Bruder Klaus ein weisses Antipendium besichtigt [heute nicht mehr vorhanden], auf dem die Bilder der hl. Maria und des Eremiten mit dem Rosenkranz und einem goldenen Strahlennimbus und der Unterschrift «Bruder Clauss» gestickt sind. Die ebenfalls gestickte Jahrzahl 1542 zeigt das Alter des Werkes an. Auf diesem Altare stehen St. Benedikt und Bruder Klaus in Schnitzwerken einander gegenüber. Eine andere Bruderklausenstatue ist vergoldet und trägt einen leuchtenden Strahlennimbus. An der Wand ist ein Tafelbild mit dem Gekreuzigten, zur Rechten steht die Muttergottes, zur Linken Bruder Klaus mit dem Heiligenschein. Auch auf der Mauer ist unter vielen gemalten Heiligenbildern Bruder Klaus zu erkennen. An der Wand über dem Grabmal ist an erhöhter und allgemein sichtbarer Stelle jene wundertätige Kutte [Eremitenrock, Rock, Habit] ausgestellt [vgl. Quelle 310], die so oft von den Zeugen erwähnt und gepriesen wurde. Sie besteht aus schlechtem Wollstoff von kastanienbrauner Farbe und war in den letzten Lebensjahren das einzige Kleidungsstück des Bruder Klaus. Unter dieser Kutte ist jenes mystische Rad [Meditationsbild] gemalt, von dem die Lebensbeschreiber viel erzählen [der Pilgertraktat, Quelle 048 und Heinrich Gundelfingen, Quelle 052]; das Mysterium wird durch sechs ringsum gemalte Darstellungen erläutert [siehe im Beitrag: Das Sachsler Meditationsbild]. Vor dem Grabe brennen drei Lampen [vgl. Quelle 238, Text i ], zwei silberne sind an der Decke aufgehängt, die dritte aus Glas ist auf das Eisengitter gesteckt, mit dem das Grabmal abgeschlossen ist. [ ... weiter mit dem Bericht über die Graböffnung in Quelle 216] – [1654] [Weiteres über den Eremitenrock siehe in Quelle 310] [ Inspektionen des Grabes ] [Inspektionsbericht 1618] Darauf wurde das Grab des Bruder Klaus besichtigt, der bei seinem Tode (21. März 1487) auf dem Friedhof von Sachseln beigesetzt, am Benedikstage [21. März] 1518 jedoch übertragen wurde, wobei der Ort des früheren Grabes mit der Kirche verbunden [1600/03 ist lediglich um das Hochgrab von 1518 herum eine Seitekapelle gebaut worden – siehe auch: Quelle 304 ] und dort ein Altar errichtet wurde, in welchem das Bild des Bruder Klaus vor der seligsten Jungfrau, die ihm den Jesusknaben darreicht, knieend dargestellt ist. Eng neben diesem Altar steht die in Stein gehauene Tumba, beinahe von gleicher Höhe wie der Altar und durch ein Eisengitter geschützt. Sie ist durch die Inschrift bezeichnet: Bruder Nikolaus von Flüe verliess Weib und Kinder, ging in die Einöde, diente Gott 19 1/2 Jahre ohne menschliche Speise, starb am St. Benedikts-Tag im Jahre des Herrn 1487. Über der Tumba sind die vorzüglichsten Wunder an die Kirchenwand gemalt [von Sebastian Gysig (vgl. Durrer, 989 Anm. 4)] und Votivtafeln aufgehängt. Zahlreiche Lampen brennen dort und gross erscheint die Andacht der Einheimischen und Fremden zu diesem Gottesmann. [Inspektionsbericht 1647] Dann wurde die Sachsler Kirche besichtigt und darin zunächst das Grab des Gottesmannes Bruder Klaus bei der Kapelle der seligsten Jungfrau, das in Sandstein ausgehauen und mit einem Eisengitter prächtig abgeschlossen ist. Auf demselben liegt eine in gleichem Steine ausgehauene Statue des Bruder Klaus mit gefalteten Händen. Die Umschrift in altertümlichen deutschen Lettem lautet: «Brueder Clauß von Fluhe ist ganngen von weib unnd kind in die wilde. Gott diennet xx thalb Jahr ohn libliche speiß, ist gestorben an St. Benedicts tag anno MCCCCLXXXVII». Der Rest der Inschrift ist wegen des Alters nicht zu lesen. Vor dem Grabe hängen drei Lampen, die an diesem und den vorhergehenden Tagen ständig brannten. Über dem Grabe, an augenfälliger Stelle ist die wollene, kastanienbraune Kutte ausgestellt, welche Bruder Klaus im Leben als einziges Kleidungsstück getragen hatte. Neben diesem steinernen Grabmal steht eine zwei Fuss hohe bemalte Holzstatue, die aus der Ranftkirche hieher versetzt wurde [Original heute im Ratshaus von Stans – – die Statue befand sich 1654 auf dem Hochaltar] und von welcher die Fama und auch die Zeugen sagen, dass sie dem Eindruck des Lebenden sehr nahe komme. Das Gesicht ist mager und bleich, das Haupt bloss, die schwarzen Haare wallend, der Bart ebenfalls schwärzlich und zweigeteilt. Die braune Kutte reicht bis zu den Knöcheln und ist von keinem Strick gegürtet, sondern frei herab fallend. In der Rechten trägt er den Rosenkranz. [bzw. das Bätti = Paternoster]. Die eng dabei liegende Kapelle der seligsten Jungfrau wurde mit ihrem Altare im Jahre 1600 erbaut. Auf diesem Altare steht eine andere, ähnliche, aber kleinere Statue des Bruder Klaus als Pendant zum Bilde des hl. Benedikt [siehe oben: 1618]. Das Gewölbe und die ganze Kirchenwand über dem Grabmal sind mit Malereien, die das Leben und die Wunder des Bruder Klaus darstellen, geschmückt. Rings sind viele Votivhfeln als Zeugen dieser Wunder aufgehängt. Darstellungen des Bruder Klaus sind in der Kirche und auf dem Kirchhof unzählige zu sehen, darunter einige recht gute. Gegenüber dem genannten Grabmal befindet sich eine heilige Figurengruppe [wörtlich «ara», nicht nur in der Bedeutung von «Altar»] mit der jungfräulichen Gottesmutter und dem vom Kreuz abgenommenen Christus auf dem Schoss hegend, die 1601 errichtet wurde und der unter vielen Bildern von Heiligen auch eines des Eremiten Nikolaus aufweist. [ Inspektion von 1654 mit der Graböffnung siehe in Quelle 216 ] [ Meditationsbild – Radvision ] [Kanonisationsprozess 1647, Durrer 389] Melchior von Büren: In der Kapelle St. Jakob [Ennetmoos, Nidwalden, wo er wohnte] sei ein grosses gemahltes Tuch (ein groß gemahltes tuoch), das von Bruder Klaus stamme und darum in Ehren gehalten werde. Ulrich Barmettler: Es werde jährlich am 2. Juli eine grosse Prozession dorthin [St. Jakob in Ennetmoos] wegen einer auf Tuch gemahlten Vision (wegen eines Gesichts) oder Erscheinung (Apparation), die Bruder Klaus erschienen sei, und das sich früher [dort] befand. [1654] Melchior von Flüe: Ein Freiherr [um 1558, Jakob von Mörsberg, Quelle 247] habe das Gemälde des Rades, als es noch in der Kirche [in Sachseln] zu sehen war unter dem Vorwand, es abmalen zu lassen, zu sich genommen und behalten, bis er auf das Totenbett gelangte, dann sei das Gemälde aus Antrieb des Gewissens wieder nach Sachseln geschickt. Weitere Auszüge aus den Prozessakten in anderen Beiträgen: • Der Kelch von Erzherzog Sigmund von Österreich – Quelle 018 (Text b) • Zwei alte Gebete, angeblich von Bruder Klaus – (Sebastian Rhaetus) • Zum alten Jahrzeitenbuch – Quelle 036 (Text a) • Die Lichter am Grab – Quelle 238 (Text i) • Kardinal Karl Borromeo am Grab von Bruder Klaus 1670 – Quelle 260 (Texte b) • Die Relieffigur von 1510 am Beinhaus – Quelle 209 • Das Sakramentshäuschen (1513) und die Monstranz (1516) – Quelle 211 |
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