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Die Landeswallfahrt der Nidwaldner
Quelle Nr. 237
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Zeit: um 1545
Herkunft: a) Zeugenaussage von Ritter Kaspar Löw [Leu], Alt-Landamman und Landeshautptmann in Stans, Prozessakten 1647/48; – b) Kirchenlade Beckenried, Original besiegelt von Landammann Melchior Wildrich «uff samstag vor des helgen crütztag im herpst» 1545; – c) Traktanden, Protokolle der Landsgemeinden von Nidwalden
Kommentar: Die Landeswallfahrt Nidwaldens zum Grab von Bruder Klaus wurde bereits im Jahre 1545 durchgeführt, womöglich gab es sie schon etwas früher. Die Tradtion setzt sie im Jahre 1540 an, einem Jahr sehr grosser Trockenheit und Missernten. Wie es in den Nidwaldner Protokollen der Landsgemeinde seit 1562 ersichtlich wird, trug das Land die Kosten für die Wallfahrt.
Referenz: Robert Durrer, Bruder Klaus-Quellenwerk, 698–700
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a) Bei einer Landsgemeinde hatte man vor 100 Jahren die beiden Wallfahrten nach Einsiedeln und zu Bruder Klaus beschlossen. Jetzt sei eine beständige Gewohnheit, so dass es keines weiteren Beschlusses der Landsgemeinde bedürfe. 100 Männer wurde auserwählt, die mit dem Kreuz gehen sollten. Es gehen aber noch mehr freiwillige mit. Die Gewohnheit und der Ruf seiner Heiligkeit käme nicht von seiner Freundschaft oder von anderen, die mit dem Interesse eine Erwartung verbinden, sondern von seinen Wundertaten und vor allem davon, dass er den Eidgenossen so viele heilsame Ratschläge erteilt hatte, als man Freiburg und Solothurn in den Bund hineinnehmen sollte, und dass er so lange ohne menschliche Speise gelebt hatte. Dies habe er [Ritte Kaspar Löw] auch von seinen Vorfahren immer so gehört, und er habe nie etwas dagegen gesagt. b) Auch Bonenaris [Apollinaris] Langenstein bezeugt, nachdem ihm Brauch und Recht der gnädigen Herren erklärt worden war, unter Eid über die Sache so viel zu sagen, wie er darüber wisse. Als erstes sagt der erwähnte Zeuge: Es habe sich ergeben, dass auch er zu Bruder Klaus gegangen sei mit dem Kreuz, dass er dort zum Pfarrer von Buochs und Hans Schaeffer gegangen und mit ihnen heimwärts gegangen sei. c) 1562, 3. Mai: Der Kreuzgang nach Obwalden ist angesagt und [der] nach Einsiedeln ist in der Gewalt des Landammans, den Tag zu bestimmen, genaus so wie von alters her [S.6]. 1563, 2. Mai, Nachgemeinde: Der Kreuzgang nach Obwalden ist angesagt auf Donnerstag [S.28]. 1564, 7. Mai, Nachgemeinde: Auf nächsten Sonntag ist der Kreuzgang nach Obwalden angesagt, man gibt jedem 2 Konstanzer Batzen [S.44]. 1565, 6. Mai, Nachgemeinde: Der Kreuzgang ist angesagt aus nächsten Donnerstag nach Obwalden und denen, die Kreuz und Fahnen tragen sowie dem Priestern und dem Schulmeister jedem 4 Batzen für Speise und Lohn und nichts weiter zu lasten meiner Herren, und den übrigen 2 Konstanzer Batzen [S. 59]. 1566, 5. Mai, Nachgemeinde: Auf nächsten Donnerstag soll man den Kreuzgang zu Bruder Klaus getan werden und jedem sollen acht Schilling gegeben werden. Wenn sich einer ungebührlich benimmt auf der Strasse, soll jeder den Schuldigen anzeigen, sie sollen so bestraft werden, wie sie es verdienen [S.68]. 1567, 27. April, Landsgemeinde: [...] soll der Landammann 4 Männer zu sich nehmen und nach ihrem Gutdünken die Kreuzgänge nach Einsiedeln und nach Obwalden abhalten, nach dem freien Brauch [S.79]. [Ähnliche Vollmacht für den Landammann: 1568, 25. April; 1569, 24. April; 1573, 26. April, 1574, 25. April, 1576, 28. April (Landsgemeinde)( S. 85, 99, 139, 142, 171)] [1570, 25. April, bestimmt die Landsgemeinde den Tag; 1571, 13. Mai; 1572, 4. Mai; 1575, 8. Mai, die Nachgemeinde und bestimmt 8 Schilling Entschädigung pro Person (S.108, 114, 125, 148)] 1577, 4. Mai, Nachgemeinde: Es will Vetter Ammann Lussy [Ritter Melchior Lussy] den Kreuzgang zu Bruder Klaus finanzieren, und danach sollen alle, die dazu aufgeboten werden, nach Einsiedeln gehen, auf ihre Kosten, doch meine Herren werden die angemessenen Schifffahrtstkosten übernehmen [S.157]. 1578, 4. Mai, Nachgemeinde: Der Kreuzgang zu Bruder Klaus ist von heute Donnerstag in acht Tagen angesetzt, man gibt einem [jedem] zu Bruder Klaus 10 und 20 Schilling für die nach Einsiedeln [S.162]. |
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