Holzschnitt 1510
    
Nikolaus von Flüe
Bruder Klaus  
  
 
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   Quellen - Bruder Klausund Dorothea
  
  
Die Berner Chronik von Valerius Anshelm
  
Quelle Nr. 229

  

  
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Zeit: um 1528
  
Herkunft: a) Berner Chronik des Valerius Anshelm, Originalhandschrift in der Stadtbibliothek Bern (Misc. Hist. Helv I,47), fol. 127/128; – b) ebd. fol. 209; – c) zitiert nach Feller und Bonjour, Geschichtsschreibung der Schweiz, Bd. 1, Basel 1962, s. 207; – d) Berner Chronik (Misc. Hist. Helv I,47), fol. 260; – e) ebd. fol. 626-633; – f) ebd. fol. 972; g) Die Berner-Chronik des Valerius Anshelm, Herausgegeben vom Historischen Verein des Kantons Bern, Bern 1884, Erster Band, 191f. (Originalseitenzahl: 287f.)
  
Kommentar: Unter den Chronikschreibern nimmt der in Bern tätige Valerius Anshelm einen sehr hohen Rang ein. In seinem Lebenswerk, der Berner Chronik, richtet er sein Augenmerk auch mehrmals auf Bruder Klaus, der als Eremit auf die Politik der Eidgenossen Einfluss nehmen konnte. Einen grösseren Teil seines Werkes widmete er der Biographie des Einsiedlers im Ranft. Erstmals nennt er auch den Familiennamen der Ehefrau von Bruder Klaus: Dorothea Wyssin (weibliche Form von Wyss) - also: Dorothea Wyss. Viele Angaben entnahm Anshelm wohl der Biographie von Heinrich Wölflin (Quelle 072), doch es ist auch anzunehmen, dass Anselm eigenständig recherchierte und so zusätzlich aus mündlichen Überlieferungen sowie aus dem Wissen der Ratsherren und Botschafter von Bern schöpfen konnte.
  
1474 war das Söldnerwesen bei den Eidgenossen noch völlig in den Anfängen. Der erste Bezüger von Söldnern war seit jeher der Kaiser und dann die Habsburger (zeitlich oft identisch). Weil die Erfahrungen mit Habsburg für die Innerschweizer zeitlich noch nicht so weit weg waren, wollten gerade diese Innerschweizer von der Reisläuferei zunächst überhaupt nichts wissen. Darum waren sie es, die 1474 auf der Tagsatzung von Schwyz ein Verbot durchsetzen wollten. Noch 1480 waren die Innerschweizer sehr dagegen, dem König von Frankreich Soldaten zu liefern. Die Städte waren eher dafür. Keine vierzig Jahre später wird es genau entgegengesetzt sein. Aber dann werden andere Verhältnisse vorliegen: die zwei Supermächte Österreich und Frankreich wollen das Herzogtum Mailand vernichten und ganz Oberitalien völlig unter ihre Kontrolle bringen, wodurch sich die Innerschweizer und Zugewandte an der Südgrenze bedroht fühlten. - Aussagen von Bruder Klaus zu diesem Thema gibt es eigentlich nicht, obwohl er in Chroniken und Kampfschriften immer wieder genannt wird. Bruder Klaus war ein Werkzeug des Friedens [für den Frieden], während viele Eidgenossen sich als Werkzeug des Krieges hergaben, dies sind die beiden einfachen Nenner, worauf man thematisch aufbauen kann. Dass Bruder Klaus davor warnte, der völlig auf Eroberung ausgerichteten Machtpolitik Frankreichs Dienste zu leisten, könnte zutreffen, dass er jedoch auch allgemein dagegen war, dass den Schwächeren geholfen wird, dies dürfte so nicht zutreffen. Die gierige Machtpolitik Frankreichs setzte schon vor dem Burgunderkrieg ein; der Krieg gegen Karl den Kühnen lag nämlich völlig im gleichen Interesse, durch eine List konnten die Eidgenossen «gekauft» werden. Die Folgen sind bekannt: der eigentliche Nutzniesser war damals Frankreich.
  
Mit «Pension» ist aber noch etwas Anderes zu verstehen: In den Burgunderkriegen wurden verschiedene Heerführer zu Ritter geschlagen. Sie gehörten nicht einem Ritterorden an sondern wurden zu Vasallen des Königs von Frankreich. Vor der Schlacht bei Murten wurden Hans Waldmann, Bürgermeister von Zürich (geboren in Blickensdorf bei Baar, Zug) und Kaspar von Hertenstein, Ratsherr und zeitweise Schultheiss von Luzern sowie Schlossherr von Buonas am Zugersee, zu Ritter geschlagen. Waldmann hatte den Oberbefehl inne, Hertenstein kommandierte die Nachhut. Der Anführer der Vorhut, Hans von Hallwil, war jedoch bereits nach der Schlacht von Grandson zum Ritter geschlagen worden. Diese Ritter erhielten nicht ein Lehen in Form von Grundbesitz sondern einer lebenslangen Pension, sie hatten den Interessen Frankreichs mit militärischen Mitteln gedient. In Bern waren etliche Ratsherren gegen diese Praxis, besonders Vater und Sohn von Bubenberg sowie Rudolf von Erlach.
  
Auch die Garriliati-Affäre kommt in der Berner Chronik Anshelms zur Sprache. Es ist von einer Kirchenstrafe gegenüber Adrian von Bubenberg – unehrenhaftes Begräbnis – die Rede, die ausschliesslich nur für Exkommunikationen bestimmt war. Der apostolische Protonotar (bzw. Abbreviator) setzt diesen Punkt – es ging offensichtlich um eine Exkommunikation – als Druckmittel ein, um die Pfründe des Priorats Rüeggisberg zu erhalten, welche eigentlich rechtmässig nur die Stadt Bern vergeben und kein römisches Dokument durch Umgehen dieser Instanz sichern konnte. Der wahre Grund für die zugrundeliegende Exkommunikation wurde von Garriliati nicht genannt. Er selbst hatte von sich aus keine Vollmachten, diese Strafe zu verhängen. Geldangelegenheiten waren im Kirchenrecht entschieden ausgeschlossen. Der Versuch Anshelms, die Strafe zu begründen, zielt daneben. Welche Tat hätte dann diese Exkommination nach sich ziehen können? Naheliegend scheint, weit zurückliegend, ein Vorfall des 27. April 1469 zu sein, als der Ritter aus Bern den mit ihm befreundeten Klaus von Flüe, bei dessen Inquisition durch den Konstanzer Generalvikar, Weihbischof Thomas Weldner, beschützen wollte (Quelle 004). Sein Auftreten – ziemlich sicher war er bewaffnet – und sein wortgewaltiges Eingreifen, weswegen die «peinliche» Befragung abgebrochen wurde, könnte als gewaltsame Nötigung gegen den Bischof gewertet worden sein. Einzelheiten darüber wurden ziemlich sicher auch nach Rom weitergeleitet und waren dort den Kardinälen, Protonotaren und Prälaten noch längere Zeit bekannt. Jedenfalls ist durch das Nachgeben der Berner der kirchenrechtliche Status des Verstorbenen noch keineswegs geklärt. Ein Missverständnis infolge der Desinformation Garriliatis blieb die ganze Zeit. Dessen Verhalten war gewiss ein Skandal. – Klarstellung zum Missverständnis in der Schilderung Anshelms: Garriliati hatte wohl ein Schriftstück mit Siegel bei sich, das sich aber allein auf seinen angeblichen Anspruch auf die Pfründe Rüeggisberg bezog und nicht auf eine Kirchenstrafe für Adrian von Bubenberg. Da wurde bisweilen etwas durcheinander gebracht, was sogar dahin ging: Der Papst habe den Ritter exkommuniziert.
  
Robert Durrer (Quellenwerk, S. 502) registriert bei Valerius Anshelm (Berner Chronik, I. S. 435ff.) bezüglich einer angeblich warnenden Erscheinung wegen der Vernachlässigung der Oberen Ranftkapelle (Quelle 062) eine Anspielung auf einen fernen politischen Zusammenhang: der Feldzug des französischen Königs Karl VIII. (Haus Valois) gegen Neapel (an dem eidgenössische Söldner teilnahmen) und deren Niederlage wegen «misshellung der obren [Ranftkapelle] und ungehorsmen der undren» - nach dem Bau der Unteren Ranftkapelle wurde die Obere zeitweise vernachlässigt (vgl. Quelle 202, Text b).
  
Referenz: a) Durrer, Quellenwerk, 68; – b) ebd. 96; – c) Amschwand, Ergänzungsband, 206; – d) Durrer, 654; – e) Durrer, 653–654; – f) Durrer, 654; – g) Die Berner-Chronik des Valerius Anshelm, Herausgegeben vom Historischen Verein des Kantons Bern, Bern 1884, Erster Band, 191f. (Originalseitenzahl: 287f.)

  

   a)
[Mai 1474]
  
Mit dem oben genannten französischen Bündnis [Abkommen mit Frankreich und zugleich die Ewige Richtung mit Österreich] ist ein neues Gewerbe durch neue und dem Kaiser Julius [Julius Cäsar] unbekannten Art von Kaufleuten [Söldneranwerber] aufgekommen. Vordringlichste Ursache und Anfang dieses Bundes und des Krieges, ja auch aller folgenden Bündnisse und Kriege, ist mit Namen diese grosstuerische, vielgelobte Pension [Söldnerwesen, Reisläuferei]. Diese ist einfach, allgemein und offen, aber auch zweifach absonderlerich und unheimlich, sie ist so sehr eingewöhnt, dass weder Papst noch Kaiser noch sonst eine Macht dagegen ankommen wegen des Geldmangels. [...] Deswegen wurde der heilige Eidgenosse, Bruder Klaus von Flüe angefragt, ernsthaft und trefflich zu raten und zu ermahnen, dass die Eidgenossen des Geldes wegen den fremden Herren anhängen, vielmehr sollten sie in ihrem Land und in ihrer Freiheit treu und einmütig warten und der Gerechtigkeit wacker anhängen. Und so war an Pfingsten in Schwyz an einer allgemeinen Tagung [eidgenössische Tagsatzung] vor der Ausbreitung des jetzt werbenden Gewerbes eine alte ehrliche Satzung [verabschiedet], Mutwillen, Gaben, Lehen, Dienste und Jahrgelder bei hoher Busse auf zehn Jahre mit allgemeiner Pflicht [zur Einhaltung] zu erschweren.
[Dieser Eintrag befindet sich der Chronik zwar hinsichtlich der Jahre 1474–76. Das bedeutet aber keineswegs, dass die Äusserungen von Bruder Klaus in diesen Jahren gemacht wurden. Kurz vorher im Kontext findet sich der Name Hans [Johann] von Bubenberg – es handelt sich um Johann II. von Buobenberg, (1332–1368), Ritter und Schultheiss von Bern, der damals eine ausgedehnte, universale Friedenspolitik betrieb, die besonders sein Nachfahre, Adrian von Bubenberg, fortsetzte, der seinerseits mit Klaus von Flüe befreundet war. Anshelm schreibt hier seine allgemeinen Ansichten zum Söldnerwesen quer durch die Zeit nieder. Der wirkliche Kontext der mahnenden Worte des Eremiten im Ranft sind unklar. Ähnliches befindet sich in der Spanheimer Chronik des Johannes Trithemius (Quelle 204)]
    
b)
[Sommer 1480]
  
Im Jahre Christi Jesu 1480, nachdem eine lobenswerte Eidgenossenschaft weit und breit so hich geachtet war, dass allein schon ihr Name den Freunden Trost [Gefühl von Sicherheit] gab und den Feinen Furcht [einflösste], da haben geistliche und weltliche Stände, Papst, Kaiser, Könige, Fürsten und Städte wegen ihrer Freundschaft oder, um ihre Feindschaft zu vermeiden, um sie geworben, vor allem der französische König, dem bisher Schwyz und Unterwalden, durch ihren heiligen Bruder Klaus gewarnt, nie voll und ganz zusagen konnten, sie wollten durch etliche Gesetze dagegen Absicherungen schaffen.
    
c)
O alte, wackere, treue, liebe Eidgenossen! O seliger Bruder Klaus! Jawohl o reicher Herr Vater König Ludwig! Hier ist deine Vorhersage erfüllt, in der du sagtest, wenn die Eidgenossen nur Geld, wieviel auch immer, genommen hätten, dann könnte der Krone Frankreichs von ihnen kein grosser Schaden entstehen.
    
d)
[Stanser Verkommnis Dezember 1481]
  
[...] Da wurden Tagungen abgehalten, nach beiden Parteien getrennte und eine allgemeine, mit Rechtssatzung der Acht Orte durch den heiligen Bruder Klaus nach Stans vertagt. Damit die Abspaltung vermieden werde, wurde ein Verkommnis [Abkommen] getroffen, genannt «das neue Abkommen von Stans» [Stanser Verkommnis], von den Acht Orten angenommen und besiegelt und den anderen Bundesgenossen [Zugewandte und Nutzniesser diverser Sonderabkommen mit den einzelnen Orten] zugestellt. Es wurde damals ganz und gar weise, ehrlich, der Notwendigkeit folgend gesetzt. Mancher glaubte die Not und den Nutzen [im voraus] zu kennen.
   
e)
[Die Biographie:]
  
Von Bruder Klaus von Unterwalden
  
1487. In diesem Jahr, in der Nacht auf den 21. März ist aus dieser Zeit geschieden der heilige Mann namens Niclaus von Flüe, ein geborener Landmann aus einem frommen alten Geschlecht von Unterwalden. Er lebte am Ranft, auf einem Hof, der «Flüe» genannt wird, wovon sein Geschlecht den Zunamen erhielt. Von Jugend auf zu Arbeitstreue, Frömmigkeit und Gottesfurcht geneigt, floh er Weltehre, Lust und Laster. Nachdem er von seiner frommen Ehefrau Dorothee Wyssin [Dorothea Wyss] fünf Söhne und fünf Töchter empfangen hatte, erwarb er sich von ihnen eine dauerhafte Erlaubnis und ging in die Wildnis des Ranfts, nicht fern von seinem Hof, wie es ihm durch ein Wunder angezeigt wurde. Hier führte er mit göttlicher Gabe ein übermenschliches Leben, zuerst in einer Höhle, danach, nachdem ihn Jäger gefunden hatten, in einem Häuschen neben einer Kapelle «Unserer Frau im Ranft» geweiht, von Landsleuten erbaut und dazu eine Kaplanei gestiftet aus reichlich erflossenen Gaben.
  
Er schlief in seinem Stübchen auf einem Brett, den Kopf auf einem Holzklotz, in strenger, kalter Zeit bloss mit einem alten Sack bedeckt. Auf dem Leib trug er nur einen groben wollenen, gräulichen Rock, der bis zu den Füssen reichte, ohne Gürtel, barhäuptig, barfuss, - derart furchterregend anzusehen, dass alle, die ihn sahen, einen Schrecken davontrugen. Er kam selten und nicht vor dem Mittag heraus und ging zur Vesperzeit wieder hinein, dazwischen wandelte er allein an der Sonne oder ging manchmal zu Bruder Ulrich, der nicht weit von seinem Häuschen entfernt auf einem Berg wohnte, oder zu seiner Ehefrau und zu seinen Kindern, um zu trösten, um zu strafen, sie Gottesfurcht, Frömmigkeit und Arbeitsamkeit zu lehren. – In gleicher Weise verhielt er sich auch gegenüber denen, die ihn besuchten, Einheimischen und Fremde, auch aus fernen Ländern, Deutsche, Welsche [Franzosen], Adlige und nicht Adlige, mit wenigen oder keinen Worten, gegenüber allen mit der gleichen Ehrerbietung. Er mahnte alle, ernsthaft Lehre und Gebote Gottes zu suchen, in allen Dingen auch den Gehorsam gegenüber der Obrigkeit, aber besonders Gottesfurcht, Friede und Gerechtigkeit. Er riet und mahnte die Eidgenossen, die er sehr liebte, dass sie Abstand nehmen vom [Kriegs-]Dienst fremder Herren und von Pensionen, dass sie jedoch zu Hause und mit den Nachbarn Freundschaft und Einigkeit pflegen, dass sie die Gottesfurcht ihrer Vorfahren, die Gastfreundschaft, die Gerechtigkeit, die Tapferkeit und die hart erworbene Freiheit beibehalten, dass sie zuerst treu und eifrig die Ehre Gottes, seiner Diener und seiner Kirchen, die Witwen, Weisen und Armen, Rechtlosen und Bedürftigen achtet und beschützt. Nur so würde ihr Ansehen und ihre Existenz zunehmen und bestehen, sonst würde dies bald abnehmen und vergehen. Wenn man ihn über grosse Dinge fragt, über Gott oder die Gewissensangelegenheiten, verwies er oft auf die Leutpriester [Pfarrer, Kapläne] und die Gelehrten, ihnen zu glauben und zu folgen.
  
Er lebte neunzehn und ein halbes Jahr ohne jegliche menschliche, auch ohne andere Speise und Trank. Nur einmal im Monat und an Hochfesten genoss er andächtig das heilige Sakrament. Und als er so lebte, in einer Nahrungslosigkeit, wie sie von keinem Menschen je gehört wurde, wurde der Bischof des Landes, nämlich der von Konstanz, auch auf Begehren der Oberen des Landes [höhere Geistliche und Ratsherren im Bistum] und anderer Leute, dazu bewegt mit mancherlei List und Aufsicht herauszufinden und zu bewahrheiten [bischöfliche Untersuchung, vgl. das Dokument Quelle 004 und bei Wölflin, Quelle 072 ]. Er sandte seinen Weihbischof Doktor Thomas, aus dem Prediger Orden [Dominikaner]. Nachdem dieser die Kapelle geweiht hatte, fragte er ihn, welches die grösste Tugend wäre. Er [Bruder Klaus] antwortete: Der Gehorsam. Darauf hin befahl ihm der Bischof beim christlichen Gehorsam, drei Bissen Brot zu essen und ein Schluck Wein zu trinken. Bruder Klaus bat, einen Bissen in drei Teile zu brechen, wovon er einen nahm und ass ihn mit grossen Beschwerden, wodurch der Bischof und mancher der Gegenwärtigen einen grossen Schrecken bekamen und es bei diesem getanen Gehorsam genügsam bewenden liess. Er leitete dies alles mit hoher Dankbarkeit vom Wohlgefallen und der Gnade des allmächtigen Gottes her.
  
Endlich nach langem, wunderbaren, heiligen Leben wurde er krank. Er litt acht Tage lang geduldig viele und grosse Schmerzen, das er besonders im Gebein verspürte. Er starb in christlicher Weise im Alter von 70 Jahren und wurde vom ganzen Land in Sachseln ehrlich betrauert und begraben, [das Totengedenken wurde] auch von allen Orten, besonders aber vom Herzog Sigmund von Österreich mit hundert Priestern feierlich begangen.
  
Es sind auch während seines Lebens und nach seinem Tod durch ihn, wie man annimmt, viele und grosse Wunder und Zeichen geschehen. Dabei verwundert es nicht wenig, dass von den Kindern und Enkeln beiderlei Geschlechts dieses heiligen Mannes keines ohne irgendeinen leiblichen oder geistigen Makel behaftet war, vielleicht deswegen, damit sich keines wegen der Heiligkeit seines Vaters überhebe oder sich vertröste, sondern daran denken, dass der Herr von jedem einzelnen sein Talent und sein Öllicht fordere und nicht das eines andern. Kaiser Maximilian wünscht, dass er [zum Seligen oder Heiligen] erhoben werde. Dies bleibt für längere Zeit ausstehend.
   
f)
[1495 – zum Pensionswesen:]
  
O je, ja Bruder Klausens Hilfe war klein und ungeachtet, doch von Gott gezählt und offenbar, auf dass doch die Zeit der Frömmigkeit der alten Eidgenossen nicht ganz zu erlöschen scheine.
   
g)
[1481] – [Garriliati-Affäre um Adrian von Bubenberg]
  
Botschaft nach Rom um einen Ablass und gegen einen kurtisanischen Abt, Protonotar und Kammerdiener seiner päpstlichen Heiligkeit
  
Im Januar dieses Jahres [1481] hatte die Stadt Bern mit vielen Gesuchen und nicht mit wenig Geld aber auch mit viel Besorgnis versucht, dass etwas in Rom erledigt werden sollte. Peter Kistler, Propst von Zofingen, wurde gesandt, um für ihren aufgeschobenen Ablass eine Bestätigung zu erhalten und einen Kurtisanen namens Nicolaus Garriliati abzuweisen, der die Pfründe Rüeggisberg mit einem römischen Pergament und bleiversiegelt beanspruchte. Die Stadt Bern focht diese Forderung mit aller Bitt und Vertrauen entschieden ab. Dazu [sagte er], dass ihr heldenhafter Schultheiss, Herr Adrian von Bůbenberg, vor kurzem [Anfang August 1479] nach vielen ritterlichen Taten am Ort verstorben und im elterlichen Grab beigesetzt, an die Engihalde zu treiben sei, weil er von den [Herren] von Lasarraz Schaden erlitten habe. Und obwohl die Stadt Bern beim Papst [Sixtus IV.], ihrem Bundesgenossen, hochangesehen war, konnten sie dennoch weder mit Briefen noch mit Geld das römische Pergament mit dem Bleisiegel ausser Kraft setzen. Sie musste sich damit begnügen, dass der Ablass am Rodissergalgen [?] genehmigt und ihr Schultheiss [Adrian von Bubenberg] vom Eselsbegräbnis [eine Form des unehrenhaften Begräbnisses ausschliesslich für Selbstmörder und Exkommunizierte allgemein] erlöst werde. Er [der apostolische Protonotar Garriliati] wurde jedoch Domherr von Lausanne [Bern gehörte damals zum Bistum Lausanne], Prior von Rüeggisberg und (1483) Bürger von Bern.
    
  
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