|
|
|
|
|
|
|
|
Bereinigung des Vogtzehnten in Sachseln
Quelle Nr. 003
|
|
Zeit: August 1467
Herkunft: Zwei gleichlautende Originale: Kirchen- und Gemeindelade Sarnen und Stiftsarchiv Luzern
Kommentar: Die Kirchgenossen von Sarnen und von Sachseln bereinigen den Vogtzehnten zu Sachseln, der von Propst und Kapitel des Stiftes «Hof» in Luzern an die Kirche von Sarnen verpfändet war. Landflächen von Bauern in Sachseln waren vormals gegenüber der Kirche von Sarnen zinspflichtig, und umgekehrt waren Flächen in Sarnen gegenüber der Kirche von Sachseln abgabepflichtig. Das Gut von Niklaus von Flüe wird darin jedoch als zinsfrei beschrieben.
Referenz: Robert Durrer, Bruder Klaus-Quellenwerk, 21–25
|
|
|
|
TEXT (-auszug): Wir, die genannten Kirchgenossen von Sarnen […] und wir, die Kirchgenossen von Sachseln, geben bekannt […] Wir und unsere Priester hatten viele Meinungsverschiedenheiten, Spannungen und Zusammenstösse wegen des Vogtzehnten in der Pfarrei Sachseln und wegen der Lage des einen oder anderen Gutes in dieser Pfarrei. Der Anteil des Stiftes im Hof von Luzern an diesem Zehnten wurde von Propst und Kapitel an die Pfarrei Sarnen verpfändet, der andere Teil gehörte ihr bereits. Es existiert eine Urkunde darüber, von der die Pfarreimitglieder von Sachseln ausgingen, dass nur die Namen der Äcker und einige Güter aufgezeichnet sind. Davon lässt sich das Recht ableiten und anwenden, das wir die Räte beider Pfarreien unter Wissen und Zustimmung des Propstes und des genannten Kapitels nach örtlicher Abklärung festschreiben […] Wir, die Leute von Sarnen, geben die an uns verpfändeten Zinsrechte der Äcker in Sachseln der Kirche von Sachseln, auf der anderen Seite geben die Sachsler den Kirchgenossen von Sarnen Äcker als Gegenleistung. Diesen Austausch machen wir, damit nun endlich ein Schlussstrich unter diese Angelegenheit des Vogtzehnten gezogen wird. Der Vogtzehnte erstreckte sich auf die folgenden Güter und Örter, die anderen galten immer als ausgeschieden und ausgemarcht: Die Grenze beginnt im Melchi und verläuft zunächst weiter hinter dem Rüdli-Stadel in der Rüti […] dann weiter von der Stelle, wo vorher der Gaden Wernhers gestanden hat, die nun dem Klaus von Flüe gehört, bis zur Hohen Furren und dann dieser entlang bis in den Ranft hinab. Alles innerhalb dieser Grenze und dem Ranft, hinauf und hinab bis zur Allmend gehört zum Gebiet des Vogtzehnten. Ebenso Jenni Lochmanns Hof, alles, was dieser Hof heute umfasst, wie er heute eingezäunt ist, es [das Gebiet] stösst an den Hof von Klaus von Flüe [heute Schibloch genannt] an und verläuft ausserhalb hinunter in den Ranft, dann stösst es an das Gut im Wiler, das der Frau des Hensli von Flüe [Hans von Flüe, ältester Sohn von Klaus] gehört, dann bei diesem Haus an die Gasse, dieser Gasse entlang hinab, soweit nun dieser Hof geht, alles, was innerhalb liegt, gehört zum Vogtzehntengebiet […] Beschlossen und gegeben am Tage St. Peleyen [Paulinus von Trier, 31. August], des heiligen Bischofs, im Jahre nach Christi Geburt 1467. |
|
|
|
Zurück zum Quellenverzeichnis (bis 1501)
Zurück zum Inhaltsverzeichnis
… nach oben
|
|
|
|
Bruder Klaus · Niklaus von Flüe · Flüeli-Ranft · Schweiz © 1998–2024 · nvf.ch und bruderklaus.eu (vormals: bruderklaus.ch) Designed and published by Werner T. Huber, Dr. theol. Letzte Dateiänderung: 04.09.2009 13:19:05 |
|
|
|